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Können Kinder gesetzlich über meinen Partner versichert werden?

Ihre Kinder können nur dann gesetzlich über Ihren Partner versichert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr Einkommen als privat Versicherter liegt unter der Pflichtversicherungsgrenze
  • Sie verdienen als privat Versicherter weniger als Ihr gesetzlich versicherter Ehepartner

Ausnahme: Wenn Sie nicht verheiratet sind, besteht für Ihre Kinder weiterhin Anspruch auf Familienversicherung über Ihren Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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