Ihre Kinder können nur dann gesetzlich über Ihren Partner versichert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ausnahme: Wenn Sie nicht verheiratet sind, besteht für Ihre Kinder weiterhin Anspruch auf Familienversicherung über Ihren Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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