Kaufpreiszahlung beim Immobilienkauf: Ablauf, Fristen und wichtige Voraussetzungen

Kaufpreisfälligkeit, Vertragsunterzeichnung und Gratulation zwischen zwei Frauen
Redakteurin Bettina Martins-Brünslow
Bettina Martins-Brünslow
3 Min.
15.07.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung vergehen in der Regel 3–5 Wochen – abhängig von Grundbuchamt, Bank und Voraussetzungen.
  • Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen und weitere Sicherheiten vorliegen.
  • Die Zahlung erfolgt meist innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung – entweder direkt an den Verkaufenden oder über ein Notaranderkonto.
  • Neben dem Kaufpreis fallen Kaufnebenkosten wie Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und ggf. Maklerprovision an.
  • Bei verspäteter Zahlung drohen Verzugszinsen, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz – frühzeitige Bankabstimmung ist essenziell.

Was bedeutet Kaufpreiszahlung beim Immobilienkauf?

Die Kaufpreiszahlung bezeichnet die Überweisung des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises durch den Käufer an den Verkäufer. Diese Zahlung erfolgt jedoch nicht direkt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags, sondern erst nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, die sowohl die Interessen des Verkaufenden als auch des Kaufenden schützen. Der genaue Ablauf ist rechtlich geregelt und wird vom Notar überwacht. Für Käufer ist es wichtig, diesen Ablauf zu verstehen, um Fristen einzuhalten und die Finanzierung rechtzeitig bereitzustellen.

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung?

Vom Notartermin bis zur tatsächlichen Kaufpreiszahlung vergehen im Regelfall rund 3 bis 5 Wochen. Der konkrete Zahlungszeitpunkt ist abhängig von mehreren Faktoren:

  • Geschwindigkeit der Grundbucheintragungen
  • Schnelligkeit der involvierten Banken
  • Vorliegen aller vertraglich vereinbarten Voraussetzungen
  • Koordination mit der finanzierenden Bank

Die Zahlungsaufforderung wird vom Notariat erst dann verschickt, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Frist zur Zahlung beträgt dann in der Regel 14 Tage.

Welche Voraussetzungen müssen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sein?

Bevor der Kaufpreis fällig wird, müssen mehrere rechtliche Sicherheiten gegeben sein, die die Interessen des Kaufenden schützen. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, darf das Notariat die Zahlungsaufforderung versenden. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Abteilung II)
  • Löschung bestehender Grundbucheintragungen, sofern der Kaufende diese nicht übernimmt
  • Verzicht der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht (Bescheinigung erforderlich)
  • Zustimmung des Verwalters, falls es sich um eine Eigentumswohnung handelt

Bis alle Voraussetzungen erfüllt sind, vergehen bis zu 5 Wochen.

Wie läuft die Zahlungsabwicklung nach Vorlage aller Voraussetzungen ab?

Liegt die Zahlungsaufforderung durch das Notariat vor, beginnt die Frist zur Kaufpreiszahlung. Diese beträgt in der Regel 2 Wochen. In der Zahlungsaufforderung steht genau, an wen der Betrag zu überweisen ist:

  • Direkt an den Verkaufenden
  • Auf ein Notaranderkonto (zur treuhänderischen Abwicklung)

Je nach Vereinbarung im Kaufvertrag und nach Art der Finanzierung kann sich der Ablauf etwas unterscheiden.

Beispiel bei Fremdfinanzierung durch eine Bank

Finanzieren Sie den Kaufpreis mithilfe einer Bank, ergeben sich folgende Schritte:

  • Um die Zahlung zu veranlassen, benötigt die Bank einige Unterlagen:
    • Zahlungsaufforderung des Notars
    • Grundbuchauszug mit Auflassungsvormerkung
    • Nachweis der Grundschuldeintragung
  • Nach Vorlage dieser Dokumente wird der Darlehensbetrag innerhalb weniger Tage an den Verkaufenden überwiesen.

Wichtig: Kaufende sollten sicherstellen, dass ihre Finanzierung rechtzeitig bereitsteht, um die Zahlungsfrist nicht zu überschreiten.

Wie hoch sind die Kosten der Kaufpreiszahlung?

Die reine Kaufpreiszahlung verursacht keine direkten Extrakosten, jedoch fallen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf einige Nebenkosten an, die unbedingt einkalkuliert werden müssen. Dazu gehören:

  • Notarkosten und Grundbuchgebühren: etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises
  • Grunderwerbsteuer: je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %
  • Maklerprovision (sofern ein Makler involviert ist): üblich sind 3,57 % bis 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.)
Beispielrechnung bei einem Kaufpreis von 400.000 €:
  • Notar + Grundbuch: ca. 7.000 €
  • Grunderwerbsteuer (z. B. 6,5 %): 26.000 €
  • Maklerprovision (z. B. 3,57 %): 14.280 €
  • Gesamtkosten (inkl. Kaufpreis): rund 447.280 €

Diese Kosten sollten bei der Finanzierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Wenn Sie wissen möchten, mit welchen Zinsen Sie bei einer Finanzierung rechnen dürfen, nutzen Sie unseren Baufinanzierungsrechner. 

Sollzinsbindung in Jahren

Was passiert, wenn die Kaufpreiszahlung nicht fristgerecht erfolgt?

Wird der Kaufpreis nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, kann das ernste rechtliche Folgen haben. Mögliche Konsequenzen sind:

  • Verzugszinsen zulasten des Kaufenden
  • Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Verkaufenden (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Schadensersatzforderungen

Daher ist es wichtig, frühzeitig mit der Bank in Kontakt zu treten, notwendige Unterlagen zu beschaffen und die Zahlungsbereitschaft sicherzustellen. Beim Notartermin wird in der Regel explizit auf diese Risiken hingewiesen.

Welche Rolle spielt der Notar bei der Kaufpreiszahlung?

Der Notar oder die Notarin ist eine zentrale Instanz beim Immobilienkauf. Ohne eine notarielle Begleitung kann in Deutschland keine Immobilie gekauft werden. Seine Aufgaben umfassen:

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Prüfung der Zahlungsvoraussetzungen
  • Information über das Fälligkeitsdatum
  • Versand der Zahlungsaufforderung
  • Treuhänderische Verwaltung des Kaufpreises (bei Anderkonto)

Er sorgt dafür, dass sowohl die rechtliche Sicherheit für den Verkaufenden als auch der Schutz des Käufers gewahrt bleibt.

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