StayOnBoard

#stayonboard – ein neues Gesetz für mehr Menschlichkeit in der Arbeitswelt

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Vor einiger Zeit haben wir über Dr. Klein Vorstandsmitglied Kingyi berichtet. Vier Monate nach der Geburt ihrer Tochter ist sie damals wieder in den Job zurückgekehrt. Im Interview hat sie uns erklärt, wie sie mit einem besonderen Arbeitszeitmodell Familie und Beruf unter einen Hut bekommt. Mit der Geburt ihrer Tochter musste sie sich entscheiden: nimmt sie in Kauf, während ihrer Abwesenheit trotzdem als Vorständin haftbar zu sein oder legt sie ihr Mandat nieder. Nun hat sich die Gesetzeslage geändert – was bedeutet das für die Arbeitswelt? Wir haben Kingyi gefragt, wie sie die Neuerung einordnet…


Kingyi ist damals vier Monate nach der Geburt ihrer Tochter wieder in den Job zurückgekehrt und hat dann zwischen Voll- und Teilzeit hin und her gewechselt. Ihr war damals wie heute wichtig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorzuleben, um mit gutem Beispiel voran zu gehen. Allerdings gab es für sie als Vorständin auch gar nicht die Option, eine reguläre Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

Elternzeit ist in einer Vorstandsrolle eigentlich gar nicht vorgesehen, nach gesetzlicher Regelung hätte ich nach acht Wochen wieder da sein müssen, aber das haben wir dann über eine Freistellung geregelt, was alles andere als selbstverständlich ist. Hier braucht es meiner Meinung nach eine gesetzliche Anpassung: Vorstände und Vorständinnen sollten eine haftungsfreie Babypause machen können.

Kingyi im Interview „Kind und Karriere“ über ihr Arbeitsmodell

Dank der #stayonboard Initiative und zahlreichen Unterstützer:innen aus Wirtschaft und Politik gibt es diese gesetzliche Anpassung nun: Mit dem Gesetzesbeschluss vom 11.06.2021 können Vorständinnen und Vorstände ihr Mandat in bestimmten Fällen bis zu sechs Monate ruhen lassen, ohne in der Zeit haftbar zu sein.

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In der Zeit der Freistellung war Kingyi damals laut Gesetz haftbar, obwohl sie nicht anwesend und nicht an Entscheidungen beteiligt war. Die Möglichkeit, das Mandat bei temporärer Abwesenheit ruhen zu lassen, gab es nicht. Haftbar sein trotz Abwesenheit oder Niederlegung des Mandats – nur diese beiden Optionen standen zur Auswahl.

Und von dem Problem waren natürlich nicht nur weibliche Vorstandsmitglieder betroffen – auch männliche Kollegen hatten bis dato nicht die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen, Pflegezeit für Angehörige in Anspruch zu nehmen oder sich von längeren Erkrankungen zu erholen.

Die bisherige Rechtslage hat viele Männer und Frauen in Vorstandspositionen dazu gezwungen, sich zu entscheiden. Und womöglich auch viele davon abgehalten, eine Familie zu gründen oder eine Vorstandsrolle überhaupt anzustreben.

Die Initiative #stayonboard hat sich mit ihren Unterstützer:innen dafür eingesetzt, dass Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, SE-Direktor:innen und GmbH-Geschäftsführer:innen in Zukunft Anspruch auf haftungsfreie Auszeiten haben – darunter fallen neben Mutterschutz und Elternzeit auch die Pflege von Angehörigen und eigene Krankheitsfälle.

Ein großer Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Durch die Neuregelung des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPog II) haben zukünftig Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, GmbH Geschäftsführer:innen und SE-Direktor:innen die Möglichkeit, familiär bedingte haftungsfreie Auszeiten zu nehmen. Die Gesetzesänderung ermöglicht nun vor allem ein Stück mehr Menschlichkeit.

Da die Unternehmensführung auf Mitarbeiter:innen ausstrahlt, profitieren auch sie davon. Die Möglichkeit zur vorübergehenden Mandatsniederlegung bedeutet mehr Raum für persönliche Bedürfnisse. Das fördert eine zeitgemäße Wirtschaftswelt, in der auch Menschen mit Familie ihre Energie einbringen können. Vorstände sind Rollenvorbilder– und nur, wenn am Kopfe eines Unternehmens Familie und Beruf vereinbart werden können, werden Rollenbilder geschaffen, die den Kulturwandel vorantreiben. Das sorgt für eine Diversität mit verschiedenen Sichtweisen, von der Unternehmen und damit auch die Wirtschaft profitieren – schlussendlich aber auch jeder Einzelne von uns, wenn das Leben eine berufliche Pause verlangt.


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