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Was kann ich tun, wenn der Baukredit nicht ausgeschöpft wurde?

Haben Sie Ihren Baukredit nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, können Sie ihn sinnbildlich zurückgeben, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Mit anderen Worten: verbleibt das restliche Budget bei der Bank. Schöpfen Sie Ihren Immobilienkredit nicht gänzlich aus, entgehen der Bank allerdings Zinsen. Um diesen Verlust auszugleichen, fordert sie eine Nichtabnahmeentschädigung. Sie wird anhand der noch ausstehenden Darlehenssumme und der aktuellen Bauzinsen errechnet. 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Baukredit nicht ausgeschöpft wurde?

Zunächst sollten Sie sich sicher sein, dass Sie das restliche Darlehen nicht mehr komplett benötigen. Prüfen Sie also, ob wirklich alle Rechnungen bezahlt und keine Forderungen mehr zu erwarten sind. Nun haben Sie drei Möglichkeiten, das nicht abgerufene Darlehen „loszuwerden“.

  1. Das restliche Darlehen nicht in Anspruch nehmen und eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen falls Sie vertraglich keine anderweitige Vereinbarung mit der Bank haben.
  2. Sie haben vereits vertraglich vereinbart, dass nur 90 bis 95 Prozent der Darlehenssumme in Anspruch nehmen müssen. Den restlichen Betrag können Sie kostenlos zurückgeben.
  3. Sie erhalten das Geld zur freien Verfügung von der Bank, wenn der Neubau fertig gestellt ist.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bereits bei Abschluss der Baufinanzierung mit Ihrer Bank Vereinbarungen darüber treffen, wenn Ihr Darlehen nicht komplett benötigt wird. Haben Sie keine vertraglichen Klauseln festgehalten, fällt eine Nichtabnahmeentschädigung an oder Sie sind auf die Kulanz der Bank angewiesen. 

Nichtabnahmeentschädigung zahlen

Haben Sie keine Vereinbarung mit der Bank getroffen, dass Sie die Restschuld in Höhe von X Euro zuruückgeben können, fällt in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung an. Sie wird anhand der Restschuld und der aktuellen Bauzinsen errechnet. Ein Beispiel: Sie haben noch 20.000 Euro übrig, die aktuellen Bauzinsen betragen 1,2 Prozent. Dann zahlen Sie eine Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von 240 Euro.

Sie können 5-10 % zurückgeben

Variante zwei setzt eine vertragliche Klausel voraus. Vereinbaren Sie daher mit der Bank bereits vor Abschluss des Baukredits eine flexible Summe, die Sie ohne Entschädigungszahlung zurückgeben können. Die Banken sind oftmals bereit, zwischen fünf und zehn Prozent der Darlehenssumme als flexibel anzusehen. Liegt Ihr Restbetrag in dieser Spanne, zahlen Sie keine Nichtabnahmeentschädigung. 

Restdarlehen zur freien Verfügung

Sie können das ungenutzte Geld nach Fertigstellung des Hauses auch zur freien Verfügung verwenden, vorausgesetzt, Sie haben es vorab vertraglich vereinbart. Da der Neubau der Bank als Sicherheit dient, bedarf es auch keiner Rechnung mehr, um den restlichen Betrag zu bekommen. Es bietet sich auch an, das nicht verwendete Darlehen als Sondertilgung in die Rückzahlung in die Baufinanzierung zu investieren. Beachten Sie dazu die Sondertilgungsrichtlinien des Kreditgebers. Häufig können Sie erst ein Jahr nach Auszahlung des vollständigen Betrages eine Sondertilgung vornehmen. Möchten Sie das übrige Darlehen ohne vertragliche Vereinbarung zurückgeben, ist das auch möglich. Allerdings wird dann die besagte Nichtabnahmeentschädigung fällig. 

Sonderwünsche im Vertrag gehen meist mit einem höheren Zinssatz einher. Planen Sie bei Ihrer Baufinanzierung also einen finanziellen Puffer ein, kann es sein, dass Sie das Darlehen nicht komplett benötigen. Haben Sie dann eine Klausel im Vertrag festgelegt, das nicht abgerufene Darlehen zurückgeben zu können, kann das einen höheren Zinssatz für Ihre Baufinanzierung bedeuten. Dennoch sollten Sie mit einem Puffer planen, da es jederzeit unvorhergesehen zu höheren Baukosten bei einem Neubau kommen kann. Kalkulieren Sie hingegen zu knapp, um das komplette Darlehen zu verbrauchen, ist unter Umständen eine Nachfinanzierung nötig. Die Verhandlungen mit der Bank gestalten sich dazu schwierig.

Warum der Baukredit nicht ausgeschöpft wurde

Wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen, nehmen Sie in der Regel einen Kredit auf. Erwerben Sie ein bereits gebautes Haus, erhalten Sie die Darlehenssumme im Ganzen. Bei einem Hausbau hingegen wird Ihnen die Summe in Teilen zur Verfügung gestellt. Nach jedem fertigen Bauabschnitt reichen Sie eine Rechnung ein. Die Bank überweist Ihnen oder direkt dem Bauunternehmen das Geld, um die Rechnung zu begleichen. Da es während einer Bauphase zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen kann und sich damit auch eine Baufinanzierung nicht ganz genau kalkulieren lässt, haben Sie unter Umständen mehr Geld aufgenommen als benötigt. Somit bleibt am Ende ein Restbetrag ungenutzten Baudarlehens übrig. Solange, wie Sie nicht den kompletten Darlehensbetrag in Anspruch nehmen, fallen Bereitstellungszinsen dafür an, dass die Bank Ihnen den Betrag zur Verfügung stellt. Um Zinsen zu sparen, liegt es in Ihrem Interesse, den kompletten Darlehensbetrag schnellstmöglich abzurufen.

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