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Was passiert, wenn die Widerrufsbelehrung meiner Baufinanzierung fehlerhaft ist?

Ist die Widerrufsbelehrung zu Ihrem Baufinanzierungsdarlehen fehlerhaft, können Sie Ihren Vertrag auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen. Dieses Recht steht Kreditnehmern seit November 2002 zu. Wird ein Fehler in der Widerrufsbelehrung gefunden, erlischt aber nicht nur die 14-tägige Widerrufsfrist, die Bank kann zudem keine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Kreditablösung verlangen.

Wann ein Baufinanzierungsvertrag fehlerhaft ist
Schließen Sie eine Baufinanzierung ab, muss die Bank Sie über Ihr Widerrufsrecht belehren. Geschieht dies nicht oder stellen Sie Fehler in der Widerrufsbelehrung fest, kann der Vertrag für ungültig erklärt werden. Dies ist möglich für Baufinanzierungsverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Haben Sie Ihre Baufinanzierung vor diesem Datum abgeschlossen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

Doch woran erkennt man eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung? Gründe können unter anderem sein:

  • Eine falsche oder missverständliche Widerrufsbelehrung durch den Bankangestellten
  • Die Widerrufsbelehrung wurde zu allgemein gehalten und nicht auf den konkreten Vertrag angepasst
  • Kein Hinweis auf die Rechtsfolgen eines Widerrufs
  • Keine genaue Datumsangabe zum Fristbeginn der Widerrufsbelehrung
  • Fehlerhafte oder unvollständige Pflichtangaben, z.B. zur Art des Darlehens, zur Vertragslaufzeit, zum Darlehensbetrag oder zu den Zinssätzen
  • Keine konkrete Benennung der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Keine Angaben zu den Kündigungsmöglichkeiten
  • Mehrere und unterschiedliche Widerrufsbelehrungen

So gehen Sie vor
Haben Sie Fehler in der Widerrufsbelehrung festgestellt und möchten Sie Ihre Baufinanzierung aufheben lassen, sollten Sie die Klauseln noch einmal von einem Anwalt prüfen lassen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, ist dies sogar kostenlos. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine Prüfung der Widerrufsbelehrung an. Gleichzeitig sollten Sie sich schon einmal über eine Anschlussfinanzierung informieren, da Sie bei einer Kündigung nur 30 Tage Zeit haben, Ihr Darlehen zu begleichen. Da es sich hierbei um einen völlig neuen Baukredit handelt, können Sie jetzt auch die Laufzeit frei wählen.

Haben Sie die Anschlussfinanzierung in der Tasche, reichen Sie schriftlich Ihren Widerruf ein. Aus dem Schreiben sollte ersichtlich sein, dass Sie sich auf Ihr Widerrufsrecht beziehen und aus welchem Grund Sie Ihr Darlehen widerrufen. Um einer Ablehnung der Bank vorzubeugen, können Sie auch ein Gutachten des Anwalts beilegen.

Wurde Ihr Widerruf anerkannt, müssen Sie die Restschuld innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückzahlen. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Anschlussfinanzierung auf sicheren Beinen steht. Prüfen Sie außerdem, ob Sie eventuell einen höheren als den damals marktüblichen Zinssatz gezahlt haben. Denn dann müssten Sie nur den Marktzinssatz auf Ihre Restschuld bezahlen, der zu viel gezahlte Betrag muss Ihnen zurückerstattet werden. Die marktüblichen Zinssätze der vergangenen Jahre zeigt Ihnen die Zeitreihe über die Effektivzinssätze der Deutschen Bundesbank.

Widerruf zur Umschuldung nutzen
Einen Vertrag, den Sie vor sechs, sieben Jahren abgeschlossen haben, zu widerrufen, kann einen erheblichen finanziellen Vorteil bringen. Da in der Zwischenzeit die Bauzinsen gesunken sind, können Sie nun eine Baufinanzierung deutlich günstiger abschließen. Zudem müssen Sie der Bank bei einer Umschuldung keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Sprechen Sie am besten mit einem unserer Berater vor Ort über die verschiedenen Möglichkeiten; er findet gemeinsam mit Ihnen die passende Finanzierungslösung.

Weitere FAQs zum Thema Baufinanzierung allgemein

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