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Was ist der Erbbauzins oder Erbpachtzins?

Der Erbbauzins oder Erbpachtzins ist eine jährliche Gebühr, die für die Nutzung eines Erbbaurechts anfällt. Wer eine Immobilie kauft, erwirbt im Normalfall auch das Grundstück, auf dem sie steht. Nicht im Fall des Erbbaurechts: Dann bleibt das Grundstück im Besitz eines anderen, dem sogenannten Erbbaurechtgeber. Er räumt dem Käufer der Immobilie das Nutzungsrecht an seinem Grundstück ein, verlangt dafür aber eine jährliche Gebühr, eine Art Miete – das ist die Antwort auf die Frage „Was ist der Erbbauzins?“. Der Erbbauzins wird oft umgangssprachlich Erbpachtzins genannt.

Der Erbbauzins beträgt meist zirka 5 Prozent des Grundstückswertes. Ein Rechenbeispiel: Ist das Grundstück 100.000 Euro wert, muss der Immobilienkäufer pro Jahr einen Erbbauzins von 5.000 Euro entrichten. Die Gebühr wird von Beginn an für eine lange Zeit festgelegt, meist für 50 oder sogar 99 Jahre.

Der Vorteil am Erbbaurecht: Beim Immobilienkauf fallen keine Kaufkosten für das Grundstück an, in diesem Fall braucht der Käufer also keine 100.000 Euro extra aufbringen.

Es gibt aber auch eine Menge Nachteile beim Erbbaurecht: Dadurch, dass dem Immobilienbesitzer das Grundstück nicht gehört, ist es beispielsweise schwieriger, die Immobilie wieder zu verkaufen. Das wirkt sich insgesamt wertmindernd auf die Immobilie aus. Alle Vor- und Nachteile und eine genaue Einschätzung, ob der Erbbauzins sich rechnen könnte, erhalten Sie in unserem Artikel rund um das Erbbaurecht.

Gern können Sie dazu aber auch direkt unsere Berater vor Ort befragen: Sie verfügen über weitreichende Erfahrungen, was die Themen Baufinanzierung und speziell die Finanzierung von Immobilien auf Erbbaurechtgrundstücken betrifft.

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