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Was ist ein Erbbaugrundstück?

Gerade in der letzten Zeit werden Erbbaugrundstücke zusehends gefragter. Denn mit der Nachfrage nach Immobilien steigen die Preise. Da scheint es auf den ersten Blick eine gute Idee, den Kaufpreis fürs Grundstück zu sparen. Bei einem Erbbaugrundstück ist das Fall. Denn Sie pachten das Grundstück nur, um die darauf stehende Immobilie zu kaufen oder ein Haus darauf zu bauen. Im Prinzip besitzen Sie dann ein Haus auf fremden Grund und Boden und zahlen dafür Miete, den so genannten Erbbauzins.

Leider hat das Erbbaurecht viele Nachteile:

  • Läuft der Erbbauvertrag aus, haben Sie kein Recht auf Verlängerung, dies ist Verhandlungssache. Lehnt der Erbbaugeber die Verlängerung ab, geht die Immobilie in sein Eigentum über. Er muss Ihnen dafür dann nur zwei Drittel des Verkehrswertes als Entschädigung zahlen.
  • Außerdem kann der Grundstücksbesitzer Ihnen vertraglich ein Vorkaufsrecht zusichern, muss dies aber nicht tun.
  • Je nachdem, wie der Vertrag gestaltet ist, hat der Grundstücksbesitzer bestimmte Einflussmöglichkeiten: Beispielsweise kann er bestimmen, ob ein An- oder Umbau an der Immobilie vorgenommen werden darf.

Diese Unberechenbarkeit verschlechtern übrigens die Konditionen für Ihre Baufinanzierung, sie wird also teurer. Gleichzeitig ist es nicht möglich, eine Immobilie auf Erbbau ohne Eigenkapital zu finanzieren.

Aus all diesen Gründen können wir Erbbau leider nicht empfehlen. Wenn Sie sich dennoch für ein Erbbaugrundstück interessieren, melden Sie sich gerne bei einem unserer Spezialisten für Baufinanzierung in Ihrer Nähe. Er kennt alle Details zu diesem Thema und kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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