Ja. Eine Umschuldung Ihrer Finanzierung können Sie grundsätzlich immer dann vornehmen, wenn Ihre Sollzinsbindung abgelaufen ist. Dann können Sie eine Anschlussfinanzierung bei einem anderen, möglicherweise günstigeren Anbieter abschließen.
Unabhängig davon, wie lange Ihre jetzige Sollzinsbindung festgelegt wurde, ob nun beispielsweise 10, 15 oder 20 Jahre: Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung Ihres Darlehens können Sie Ihr Darlehen jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 400 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Anschlussfinanzierung