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Ich möchte mich privat krankenversichern: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Falls Sie in die private Krankenversicherung eintreten möchten, gelten unterschiedliche Voraussetzungen – je nach Ihrem beruflichen Status:

  • PKV für Angestellte
    Als Angestellter können Sie sich nur dann privat krankenversichern, wenn Ihr Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69.300 Euro (Stand: 2024) liegt. Es genügt das einmalige Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
  • PKV für Selbständige und Freiberufler
    Als Selbständiger oder Freiberufler, können Sie sich privat krankenversichern, ohne ein bestimmtes Mindesteinkommen vorweisen zu müssen. PKV für Beihilfeberechtigte Falls Sie beihilfeberechtigt sind, zum Beispiel als Beamter, können Sie jederzeit eine PKV abschließen.
  • PKV für Studenten, Ärzte im Praktikum und beim Auslandsaufenthalt
    Wenn Sie studieren, können Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn zu einer PKV wechseln; dies gilt auch für Ärzte im Praktikum oder Beamtenanwärter. Sofern Sie längere Zeit im Ausland leben, müssen Sie bereits früher vorsorgen.

Was können Sie tun, wenn die obigen Voraussetzungen für Sie nicht zutreffen? Dann haben Sie die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und die Leistungen durch eine private Krankenzusatzversicherung aufzubessern. 

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