Ja, Sie können Ihre Krankenkasse wechseln, wenn Sie bei der Kündigung die Frist von zwei Kalendermonaten einhalten. Damit Ihrem Kündigungswunsch stattgegeben wird, müssen Sie jedoch mindestens 18 Monate bei der Krankenkasse versichert sein. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse
Das Sonderkündigungsrecht hat keine Auswirkungen auf die Kündigungsfrist, jedoch können unter den genannten Voraussetzungen auch die Versicherten ihre Krankenkasse wechsel, die noch keine 18 Monate Mindesversicherungslaufzeit bei der aktuellen Kasse hinter sich haben.
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