Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten als versicherungspflichtig:
- alle Beschäftigten (bei Arbeitnehmern ist eine Befreiung möglich), Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten (Befreiung möglich), selbstständige Landwirte, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie Handwerker (Befreiung möglich) und Künstler
- Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen maximal 73.800 € im Jahr beträgt (Versicherungspflichtgrenze 2025)
- Menschen mit bestimmten Behinderungen
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, Übergangsgeld oder bestimmter anderer Entgeltersatzleistungen
- Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und nicht privat versichert sind (zum Beispiel Rückkehrer aus dem Ausland)
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