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Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten als versicherungspflichtig:

  • alle Beschäftigten (bei Arbeitnehmern ist eine Befreiung möglich), Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten (Befreiung möglich), selbstständige Landwirte, deren mitarbeitende Familienangehörige sowie Handwerker (Befreiung möglich) und Künstler
  • Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen maximal 69.300 € im Jahr beträgt (Versicherungspflichtgrenze 2024) 
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II, Übergangsgeld oder bestimmter anderer Entgeltersatzleistungen
  • Personen, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und nicht privat versichert sind (zum Beispiel Rückkehrer aus dem Ausland)
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