Vor der ersten Auszahlung eines Bauspar-Guthabens kann die Bausparsumme noch angehoben werden. Für die Erhöhung kann es folgende Gründe geben:
- Der Finanzierungsbedarf ist größer geworden.
- Das Bausparguthaben ist höher als die nötige Mindestbesparung.
- Der Vertrag hat schon eine sehr hohe Bewertungszahl.
Ab dem Datum der Erhöhung gilt dann zunächst eine Zuteilungssperrfrist von 12 Monaten. Die zum Erhöhungszeitpunkt erreichte Bewertungszahl wird dann an die neue erhöhte Bausparsumme angeglichen.