Bei dem Erbbauzins handelt es sich um eine jährliche Zinszahlung zwischen Erbbaurecht-Nehmer und Erbbaurecht-Geber. Der Erbbauzins bezieht sich auf die Nutzung eines Grundstückes. Dieses steht dem Erbbaurecht-Nehmer für die vereinbarte Erbpacht zur freien Verfügung. Während der Erbbauzins-Zahlungen ist der Erbbaurecht-Nehmer alleiniger Eigentümer. Die Höhe des Erbbauzinses ist frei vereinbar. In der Regel beträgt der Erbbauzins 3% bis 5% des Grundstückswertes.