Soweit im Rahmen der Wohnungsbaufinanzierungen Bürgschaften, speziell von Kreditinstituten, eingesetzt werden, erhebt der Bürge für die Übernahme des Risikos als auch den Prüfungs-, und Verwaltungsaufwand eine einmalige oder kontinuierliche Bürgschaftsgebühr (Avalgebühr), die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.