Private Krankenversicherung: Leistungen, Kosten, Vor- & Nachteile im Überblick
Welche Leistungen übernimmt eine private Krankenversicherung und für wen ist sie sinnvoll? Diese und weitere Fragen rund um den privaten Versicherungsschutz werden hier beantwortet.
Private Krankenversicherung: Leistungen, Kosten, Vor- & Nachteile im Überblick
Welche Leistungen übernimmt eine private Krankenversicherung und für wen ist sie sinnvoll? Diese und weitere Fragen rund um den privaten Versicherungsschutz werden hier beantwortet.
Das Plus an Gesundheit!
Wie Sie von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren.
- Tarife und Leistungen: Welche gibt es, welche passen?
- Kostenfreie und persönliche Beratung
- Spezialist für Versicherung mit über 60 Jahren Erfahrung
- Was ist eine private Krankenversicherung?
- Welche Leistungen bietet eine private Krankenversicherung an?
- Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
- Wie hoch sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung?
- Können Kinder über den gesetzlich versicherten Partner mitversichert werden?
- Wie kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?
Was ist eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet Ihnen eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie die GKV übernimmt auch die PKV im Krankheitsfall die Kosten für medizinische Behandlungen. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung beruht der Versicherungsschutz jedoch auf einem individuell vereinbarten Vertrag zwischen Ihnen und einem privaten Versicherungsunternehmen. Sie können die Details Ihres Vertrages also an Ihre speziellen Wünsche für einen Gesundheitsschutz anpassen.
Wie unterscheiden sich private Krankenversicherungen von gesetzlichen Krankenversicherungen?
Die Mehrheit der Deutschen ist über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, alle Personen aufzunehmen, die versicherungspflichtig sind oder sich freiwillig versichern möchten – unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Private Versicherungsunternehmen können hingegen selbst entscheiden, wen sie aufnehmen. Daneben unterscheiden sich beide Versicherungen insbesondere in der Bemessung der Beitragshöhe und dem angebotenen Leistungsumfang.
Beitragshöhe
- Bei der GKV richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) der Versicherten.
- Bei der PKV hängt die Beitragshöhe insbesondere vom Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang ab.
Leistungsumfang
- Bei der GKV basiert der Leistungsumfang auf einem gesetzlich festgelegten Leistungskatalog, der für alle gilt. Es gibt also keine unterschiedlichen Tarife; alle Versicherten erhalten im Wesentlichen denselben Grundschutz. (Einzelne Krankenkassen können jedoch Zusatzleistungen oder Bonusprogramme anbieten.)
- Bei der PKV können Versicherte ihren Versicherungsschutz individuell gestalten und zwischen unterschiedlichen Leistungsstufen wählen.
Welche Leistungen bietet eine private Krankenversicherung an?
Wenn Sie sich privat versichern, können Sie aus einer ganzen Reihe möglicher Leistungen Ihr individuelles Versicherungspaket schnüren. Zum typischen Leistungsangebot privater Krankenversicherungen zählt die vollständige oder anteilige Erstattung der Kosten für folgende medizinische Behandlungen:
- ambulante ärztliche Behandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalt
- Chefarztbehandlung
- Medikamente
- Alternative Medizin
- Heilpraktiker
- Impfungen
- Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
- Rehamaßnahmen oder Kuren
- medizinische Versorgung im Ausland
- Zahngesundheit
Mit der Wahl der Leistungsbausteinen bestimmen Sie Ihren Tarif. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten dabei unterschiedliche Tarifstufen an – meist eine Basis-, Komfort- und Premium-Variante. Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung, desto höher fällt Ihr Beitrag aus.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen erhebliche Vorteile gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie erhalten nicht nur mehr Leistungen, sondern auch einen besseren Service. Zu den Vorzügen der PKV zählen insbesondere:
- Individueller Leistungsumfang
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich festgelegten Grundversorgung als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gelten. Als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenkasse können Sie hingegen aus verschiedenen Tarifen und Zusatzleistungen wählen und dadurch einen ganz individuellen und deutlich umfangreicheren Schutz erhalten.
- Freie Arztwahl
Privatversicherte können in der Regel jeden niedergelassenen Arzt oder Facharzt ohne Überweisung aufsuchen. Je nach gewähltem Tarif erstattet die private Krankenversicherung auch Behandlungen durch Privatärzte, die keine Kassenzulassung besitzen.
- Schnellere Terminvergabe
Privatpatienten erhalten üblicherweise schneller einen Termin als gesetzlich Versicherte. Der Grund: Ärzte erhalten für die Behandlung von Privatversicherten zumeist höhere Honorare. Das macht diese Patienten wirtschaftlich attraktiver. Zudem ist der bürokratische Aufwand bei der Abrechnung für Ärzte geringer.
- Vorteile im Krankenhaus
Privatpatienten genießen im Krankenhaus oftmals mehr Komfort: Sie werden im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht und vom Chefarzt behandelt, sofern ihr Versicherungstarif das vorsieht.
Nachteile der privaten Krankenversicherung
Um die Vorteile einer privaten Krankenversicherung genießen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen - und ein paar Nachteile in Kauf nehmen.
- Hohes Einkommen erforderlich
Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sein. Dies ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
- Höhere Beiträge beim Einstieg im fortgeschrittenem Alter
Der Einstieg in die private Krankenversicherung kann im fortgeschrittenen Alter deutlich teurer sein, da die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Der Grund: Der PKV bleibt weniger Zeit, um aus den Beiträgen finanzielle Rücklagen für die höheren Gesundheitskosten im Alter aufzubauen.
- Vorschusszahlungen üblich
Als Privatpatient müssen Sie Arztkosten in der Regel zunächst vorstrecken. Ganz gleich, ob es sich um eine Routineuntersuchung beim Zahnarzt oder einen sechswöchigen Krankenhausaufenthalt handelt – die Rechnung erhalten Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese bei Ihrer PKV ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Welche Voraussetzungen müssen Versicherte erfüllen?
Der Wechsel in die private Krankenversicherung steht nicht allen Versicherungswilligen offen. So können sich Arbeitnehmer nur dann privat versichern, wenn ihr regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen für Privatversicherte überschreitet. Diese sogenannte “Jahresarbeitsentgeltgrenze” (JAEG) liegt aktuell bei einem Bruttojahreseinkommen von 73.800 € (Stand 2025). Wenn die Höhe Ihres Gehalts über diese Einkommensgrenze liegt, dürfen Sie frei wählen, ob Sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse versichern lassen möchten. Unterschreitet Ihr Einkommen die JAEG, müssen Sie als Arbeitnehmer sich gesetzlich versichern lassen.
Ausnahme von der Regel bilden Personen mit Anspruch auf staatliche Beihilfe, wie Beamte und Beamtenanwärter. Sie können sich ebenso privat versichern wie Personen, die kein regelmäßiges, sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler, Studenten, Ärzte im Praktikum und Personen ohne oder mit geringfügigem (556 € im Monat) Einkommen.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen nicht, möchten aber mehr Schutz, als Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung bietet, können Sie Ihren Versicherungsschutz durch eine private Krankenzusatzversicherung erweitern.
Was passiert bei Unterschreitung der Pflichtversicherungsgrenze?
Wenn Sie privat versichert sind und Ihr Gehalt unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt – zum Beispiel, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umsteigen – gilt für Sie die Pflichtversicherung. Sie müssen dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Es gibt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht automatisch vorgesehen.
Sollte Ihr Einkommen nur deshalb unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, weil diese Grenze erhöht wurde, können Sie nach Paragraf 8 des Sozialgesetzbuches (SGB) einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze einreichen.
Zahlt die private Krankenversicherung Krankengeld?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung bei längerem, krankheitsbedingtem Arbeitsausfall keinen automatischen Schutz durch Krankengeldzahlungen. Als Privatversicherter müssen Sie sich daher gegen Verdienstausfall im Krankheitsfall über eine sogenannte „Krankentagegeldversicherung“ absichern. Diese ist ein zusätzlicher Tarifbaustein, der individuell abgeschlossen wird. Ohne diesen Baustein übernimmt die private Krankenversicherung in der Regel nur die Kosten für die medizinische Behandlung der Krankheit, nicht aber für den Einkommensausfall.
Wie hoch sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung?
Die Beitragshöhe für die private Krankenversicherung wird individuell und nach gewähltem Tarif festgelegt. Entscheidend sind unter anderem Beruf, Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsbeginn. Diese Rahmenbedingungen dienen der Versicherung dafür, die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung oder Verletzung der Versicherten zu berechnen. Dabei gilt: Je höher das Risiko einer Erkrankung, desto höher der Beitrag.
Bei bestimmten Vorerkrankungen oder der Ausübung von Berufen mit erhöhtem Verletzungsrisiko, dazu gehören beispielsweise Bauarbeiter oder Soldaten, kann das Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber auch an den Beitragszahlungen für eine private Krankenversicherung. Als Arbeitnehmer haben Sie – ebenso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung – Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss.
Bleiben PKV-Beiträge im Alter bezahlbar?
Jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die Beiträge für diesen Tarif dürfen dabei die Höchstgrenzen der GKV nicht überschreiten. In der privaten Krankenversicherung haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Beiträge an Ihren finanziellen Spielraum im Alter anzupassen, indem Sie einen reduzierten Leistungsumfang wählen.
Viele private Krankenversicherer bieten außerdem einen Beitragsentlastungstarif an. Mit diesem Tarif sparen Sie quasi Beträge für das Alter an. Das funktioniert, indem Sie im Vorfeld höhere Beiträge leisten, um diese im Alter um einen festgelegten Betrag reduzieren zu können. Für Arbeitnehmer ist ein solcher Tarif interessant, da sie zusätzlich Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch, einen Normaltarif zu wählen und die dadurch eingesparten Beiträge anderweitig anzulegen, da beim Wechsel der Krankenversicherung Altersrückstellungen verloren gehen würden.
Ist eine Beitragserhöhung der PKV-Beiträge nachträglich möglich?
Beitragsanpassungen sind in der PKV aus unterschiedlichen Beweggründen möglich. Dazu gehören die gestiegene Lebenserwartung und damit höhere medizinische Kosten, Änderungen im Gebührenrecht, neue Behandlungsmethoden oder sich verändernde Bedürfnisse der Versicherten.
Eine Beitragserhöhung darf ein Versicherungsunternehmen jedoch nicht willkürlich umsetzen, sondern muss sich dabei an gesetzliche Vorgaben halten. Diese sehen im Paragraf 203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor, dass die Beitragserhöhung von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und genehmigt werden muss.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Eine Selbstbeteiligung – also die Übernahme eines Teils der Behandlungskosten durch die Versicherten – kann insbesondere für Selbständige und Freiberufler sinnvoll sein, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Doch auch für Angestellte kann sich eine Selbstbeteiligung lohnen, weil die Beiträge im Gegenzug niedriger ausfallen.
Als Faustregel gilt: Nur wenn die Summe aus Versicherungsbeitrag und Selbstbeteiligung niedriger ausfällt als der Beitrag in einem Tarif ohne Selbstbeteiligung, kann diese Variante aus finanzieller Sicht sinnvoll sein.
Was ist eine Beitragsrückerstattung?
Eine Selbstbeteiligung kann sich vor allem dann für Sie auszahlen, wenn Ihr PKV-Anbieter sogenannte „Beitragsrückerstattungen“ gewährt. Das heißt: Nehmen Sie in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch oder bezahlen diese selbst, erstattet Ihnen Ihr Versicherer einen Teil der entrichteten Beträge zurück.
Wenn Sie Ihren Arzt also überwiegend aufsuchen, um die üblichen Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen, lohnt es sich häufig, die Rechnungen selbst zu begleichen. Sollten Sie im Laufe des Jahres feststellen, dass die Behandlungskosten höher sind als die Prämienrückerstattung, können Sie Ihre Arztrechnungen im Nachgang immer noch bei Ihrer PKV einreichen.
Kann mein Versicherer im Krankheitsfall meine Beiträge erhöhen oder mir kündigen?
Ihr Versicherer kann Ihre individuellen Beiträge nicht anheben, wenn ihm durch Ihre Erkrankung höhere Kosten entstehen. Der Beitrag darf nur im Rahmen der regulären Anpassungen erhöht werden, die auf Basis der Vorgaben des Versicherungsgesetzes stattfinden. Das Anheben der Kosten gilt dann für alle Versicherten, die ebenfalls Ihren Tarif gewählt haben und nicht für Sie als Einzelfall.
Eine Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft ist im Krankheitsfall ebenfalls nicht möglich. Der Anbieter kann nur dann von dem Vertrag zurücktreten, wenn Beiträge nicht regelmäßig entrichtet worden sind oder wenn Sie bei Vertragsabschluss wissentlich falsche Angaben über Ihren Gesundheitszustand gemacht haben.
Wie funktioniert die Abrechnung für den Arzt und das Krankenhaus in der PKV?
Die Abrechnung mit dem Arzt und dem Krankenhaus ist in der privaten Krankenversicherung anders geregelt als in der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn Sie sich als Privatpatient behandeln lassen, stellt Ihnen der Arzt seine erbrachten Leistungen in Rechnung. In der gesetzlichen Krankenkasse hingegen stellt der behandelnde Arzt die Rechnung Ihrer Versicherungsgesellschaft aus.
Privatversicherte können ihre Behandlungskosten auf folgende Weise abrechnen:
- Die Rechnung selbst bezahlen und diese anschließend bei Ihrem Versicherer einreichen; Ihre PKV überweist den vertraglich vereinbarten Betrag dann auf Ihr Konto.
- Die Rechnung unbezahlt an den Versicherer schicken und den Arzt bezahlen, nachdem der Versicherer Ihnen den Betrag erstattet hat.
Ist die private Krankenversicherung auch im Ausland gültig?
Ihr Versicherungsschutz gilt in der Regel auch dann, wenn Sie sich längere Zeit oder dauerhaft im europäischen Ausland aufhalten. Weltweit genießen Sie den privaten Vollschutz üblicherweise für mindestens einen Monat, bei vielen Versicherern auch für mehrere Monate. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen können, verlängert sich dieser Schutz bei einigen Tarifen automatisch. Zudem lässt er sich bei einigen Gesellschaften individuell vor der Abreise erweitern, wenn Sie längere Zeit im Ausland planen.
Doch: Nicht jeder PKV-Tarif übernimmt die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland. Deshalb ist es sinnvoll, über eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung nachzudenken. Diese Tarife bieten oft mehr Sicherheit, da sie die Kosten für einen Rücktransport bereits dann einschließen, wenn dieser als medizinisch sinnvoll eingestuft wird und nicht erst, wenn er als absolut notwendig gilt.
Können Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden?
In der privaten Krankenversicherung ist eine kostenfreie Familienversicherung – anders als in der GKV – nicht möglich. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen, beitragspflichtigen Vertrag. Für Kinder ist der Einstieg in die PKV jedoch meist sehr günstig, da ihre Beiträge aufgrund des jungen Eintrittsalters niedrig ausfallen. Wenn die ganze Familie die Vorteile einer privaten Krankenversicherung genießen möchten, kann sich ein Wechsel in die PKV dann durchaus lohnen. Familien mit vielen Kindern sollten hingegen genau prüfen, ob eine private Krankenversicherung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Können Kinder über den gesetzlich versicherten Partner mitversichert werden?
Bei verheirateten Paaren gilt: Wenn mindestens ein Elternteil privat versichert ist, muss auch das Kind in die PKV. Kinder können nur dann über den gesetzlich versicherten Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils entweder unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt oder geringer ist als das Einkommen des gesetzlich versicherten Ehepartners.
Bei nicht verheirateten Eltern gilt eine andere Regelung. In diesem Fall spielt das Einkommen des privatversicherten Elternteils keine Rolle. Das Kind kann grundsätzlich über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden – auch dann, wenn der andere Elternteil privat versichert ist und mehr verdient.
Wie kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?
Als Angestellter können Sie in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Einkommen dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt – beispielsweise nach einer Gehaltserhöhung. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet in diesem Fall mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie die Grenze überschreiten. Ein Wechsel in die PKV ist dann ab dem 1. Januar des folgenden Jahres möglich.
Außerdem haben Versicherte, die sich hauptberuflich selbstständig machen, die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, da in diesem Fall die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entfällt. Auch diejenigen, die freiwillig in der GKV versichert sind – also trotz Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze weiterhin gesetzlich versichert geblieben sind – können unter bestimmten Voraussetzungen in die PKV wechseln.
Unsere Empfehlung: Sie sollten Ihre bestehende Krankenversicherung erst dann kündigen, wenn Ihnen die schriftliche Annahmebestätigung der neuen Gesellschaft vorliegt. Es kommt vor, dass die Versicherung Ihren Antrag ablehnt oder die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nimmt als vorgesehen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie ohne Unterbrechungen krankenversichert bleiben.
Wie kann ich aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren?
Deutlich schwieriger ist der umgekehrte Fall, also der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Ist die gesetzliche Krankenkasse nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen, kommt nur eine freiwillige Mitgliedschaft infrage. Das betrifft insbesondere Personen, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten oder selbstständig tätig sind. Voraussetzung für eine Rückkehr ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens zwölf Monate in der GKV versichert waren.
Ohne diese Vorversicherung ist für freiwillig Versicherte der Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche häufig nicht möglich. Vor allem ältere Privatversicherte nehmen gesetzliche Krankenkassen nicht gern auf. Denn: Mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Erkrankungen und das verursacht höhere Kosten für die Krankenkasse. Personen über 55 Jahre haben daher in der Regel keine Möglichkeit mehr, aus der PKV zurück in die GKV zu wechseln. Ausnahme bilden hier Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder die Rückkehr in eine Festanstellung, bei der eine Versicherungspflicht besteht.
Wann kann ich meine private Krankenversicherung kündigen?
Sie können Ihre private Krankenversicherung problemlos kündigen, wenn Sie zum Beispiel privat krankenversichert sind und lediglich Ihren Anbieter wechseln möchten. Dies ist üblicherweise nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Falls Ihre PKV die Beiträge erhöht, besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht.
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