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Ist eine Rückkehr aus der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Grundsätzlich ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel:

  • Ihr Einkommen sinkt unter die Pflichtversicherungsgrenze
    Sie müssen in die gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln, wenn Ihr Einkommen als Angestellter unter die Pflichtversicherungsgrenze sinkt – zum Beispiel aufgrund eines Stellenwechsels, der mit Gehaltseinbußen verbunden ist.

  • Die Pflichtversicherungsgrenze wird angehoben
    Sofern Ihr Gehalt nur deshalb unter die Pflichtversicherungsgrenze fällt, weil diese vom Gesetzgeber angehoben wurde, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung stellen. Allerdings müssen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze einreichen.

  • Sie werden arbeitslos
    Wenn Sie arbeitslos werden, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung unvermeidbar. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie mindestens fünf Jahre privat krankenversichert sind. Ihr Krankenversicherungsbeitrag wird im Rahmen von bestimmten Höchstgrenzen durch das Bundesministerium für Arbeit übernommen.

Wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind, bleiben Sie in der Regel in der privaten Krankenversicherung – auch wenn die oben genannten Ereignisse eintreffen. 

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