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Muss ich das Forward Darlehen auch abnehmen, wenn die Zinsen gesunken sind?

Sie müssen ein Forward Darlehen auch abnehmen, wenn die Zinsen in der Zwischenzeit gesunken sind. Mit der Unterzeichnung der Darlehensurkunde gehen Sie einen verbindlichen Vertrag ein, Sie sind also verpflichtet, das Forward Darlehen abzunehmen. Lediglich in den ersten vierzehn Tagen nach Abschluss des Forward Kredites haben Sie das Recht, den Vertrag kostenlos zu widerrufen.

Ist das Zinsniveau bis zur Inanspruchnahme des Darlehens gesunken und Sie möchten das Forward Darlehen nicht mehr in Anspruch nehmen, können Sie in den meisten Fällen trotzdem aus dem Kreditvertrag aussteigen. Die Bank wird dann aber einen Schadenersatz verlangen, die so genannte Nichtabnahmeentschädigung. Diese dient als Ausgleich für die Kosten, die der Bank für die Bereitstellung des Forward Darlehens angefallen sind. Im Großen und Ganzen entspricht die Nichtabnahmeentschädigung der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem laufenden Kredit. Auch die Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt nach dem gleichem Prinzip.

Unser Tipp: Informieren Sie sich vor der Entscheidung für ein Forward Darlehen über die Entwicklung der Marktzinsen. Mit unserer Zinsprognose können Sie sehen, in welche Richtung der Trend für die Bauzinsen geht. Auch die Umlaufrendite der Pfandbriefe bei der Deutschen Bundesbank ist ein verlässlicher Indikator: Steigt sie, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Hypothekenzinsen in den nächsten zwölf Monaten ansteigen werden. Beobachten Sie diese Entwicklung am besten über mehrere Monate hinweg, um ein verlässliches Ergebnis zu erhalten.

Vergessen Sie auch nicht, Ihre persönlichen Lebensumstände in die Entscheidung mit einzubeziehen. Ist Ihre aktuelle Situation stabil, kann ein Forward Darlehen die richtige Entscheidung sein. Steht dagegen in nächster Zeit ein Umzug oder aber eine Trennung von Ihrem Ehepartner an und Sie müssen Ihre Immobilie kurzfristig verkaufen, kann der Forward Kredit zum Problem werden. Denn ist die laufende Baufinanzierung noch nicht abbezahlt, aber das Forward Darlehen bereits abgeschlossen, müssen Sie sowohl eine Vorfälligkeitsentschädigung als auch eine Nichtabnahmeentschädigung an die Bank zahlen.

Gern geben Ihnen unsere Berater vor Ort hilfreiche Tipps für das Forward Darlehen und stehen Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen einen Forward Kredit zur Seite.

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