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Ist eine Kaufabsichtserklärung bindend?

Nein, eine Kaufabsichtserklärung ist nicht bindend und verpflichtet Sie daher nicht zum Hauskauf. Rechtlich bindend ist erst der notariell beglaubigte Kaufvertrag. Eine Kaufabsichtserklärung ist eine Vereinbarung zwischen Käufer, Makler oder dem Verkäufer direkt, um das Interesse aller Parteien am Hauskauf schriftlich festzuhalten. Als potenzieller Käufer erhalten Sie durch die Kaufabsichtserklärung die Sicherheit, dass die Immobilie für eine gewisse Zeitspanne keinen anderen Interessenten angeboten wird.

Wie kommt eine Kaufabsichtserklärung zustande?

Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden und wollen diese wirklich kaufen, dann können Sie eine Kaufabsichtserklärung abgeben, die auch Reservierungsvereinbarung genannt wird. Gewöhnlich wird die Kaufabsichtserklärung vom Makler oder dem Verkäufer aufgesetzt. Zwar sind die Vertragsinhalte individuell, doch in der Regel sind neben personenbezogenen Daten, Adresse, Reservierungszeit, Zahlungsbedingungen sowie Rücktrittsklauseln enthalten. Ferner kann in der Kaufabsichtserklärung auch ein Notartermin zum Unterschreiben des späteren Kaufvertrags festgehalten werden.

Die Kaufabsichtserklärung ist zwar nicht bindend, gibt beiden Parteien aber Sicherheit und damit auch Zeit, sich in Ruhe um beispielsweise fehlende Genehmigungen und Gutachten zu kümmern oder Finanzierungsdetails mit der Bank zu klären. Wie lange die Reservierung gültig ist, hängt von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Im Regelfall sind es ein bis zwei Monate.

Mögliche Rücktrittsfolgen einer Kaufabsichtserklärung?

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer können jederzeit von der Kaufabsichtserklärung zurücktreten. Obwohl die Kaufabsichtserklärung nicht bindend ist, kann ein Rücktritt Konsequenzen haben. Wurde beispielsweise bereits ein Notar mit dem Aufsetzen des Kaufvertrages beauftragt und springt dann eine Partei ab, muss diese zumindest die Hälfte der anfallenden Notarkosten übernehmen. Zudem kann es vorkommen, dass Sie mit der Kaufabsichtserklärung eine Reservierungsgebühr leisten sollen. Kommt es zum Abschluss eines Kaufvertrags, wird die Reservierungsgebühr gewöhnlich mit dem Kaufpreis oder der Maklercourtage verrechnet.

Bei Rücktritt von der Kaufabsichtserklärung brauchen Sie nie die Maklercourtage zahlen. Diese wird erst nach dem Zustandekommen des beglaubigten Kaufvertrages fällig.

Sollten Sie von der Kaufabsichtserklärung zurücktreten, kann es sein, dass Ihnen die Reservierungsgebühr vereinbarungsgemäß nicht zurückgezahlt wird. Dieses Vorgehen ist allerdings rechtlich umstritten und kann oft gerichtlich angefochten werden. Daher ist es empfehlenswert, immer eine Kaufabsichtserklärung ohne Reservierungsgebühr zu vereinbaren. Um einen möglichen Rechtsstreit vorzubeugen, sollten Sie bei Unklarheiten einen Fachanwalt befragen.

Fazit

Eine Kaufabsichtserklärung ist nicht bindend – weder für den Verkäufer noch für Sie. Keine Partei ist verpflichtet, die Immobilie zu verkaufen beziehungsweise zu kaufen. Gleichwohl hat die Kaufabsichtserklärung einen gewissen offiziellen Charakter, da sie der Ausgangspunkt für den Kaufvertrag sein kann. Ihr Interesse an der Immobilie sollte daher groß sein. Doch geben Sie eine Kaufabsichtserklärung nur ab, wenn Sie sich die Immobilie auch wirklich leisten können.

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