- Eine Auslandskrankenversicherung ist eine privat abgeschlossene Versicherung, die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland übernimmt.
- In der Europäischen Union gilt der normale Schutz der gesetzlichen Krankenkasse.
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im EU-Ausland nur die Kosten für medizinische Basisversorgung. Eine Auslandskrankenversicherung bietet einen umfangreicheren Schutz.
- Um nach einer medizinischen Behandlung die Koster erstattet zu bekommen, muss diese genau dokumentiert werden.
- Im Unterschied zur Reiseversicherung eignet sich eine Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte im Ausland.
Auslandskrankenversicherung: Leistungen, Notwendigkeit und Kosten

Auslandskrankenversicherung: Leistungen, Notwendigkeit und Kosten


Mit der optimalen Auslandskrankenversicherung entspannt verreisen.
- Rundumschutz für Kurztrips, Ferien oder Weltreisen
- Krankenrücktransporte und Zusatzleistungen einschließen
- Auslandskrankenversicherung direkt vom Spezialisten
Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung ist eine privat abgeschlossene Versicherung, die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland übernimmt. Diese Kosten sind durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur bedingt oder gar nicht gedeckt. Die Auslandskrankenversicherung ersetzt oder ergänzt daher die Leistungen der GKV im Ausland.
Zum Leistungsumfang der Auslandskrankenversicherung zählen meist Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Operationen und in vielen Fällen auch der Krankentransport zurück nach Deutschland.
Warum brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen finanziellen und medizinischen Schutz während Ihres Aufenthalts im Ausland. Konkret profitieren Sie von folgenden Hauptleistungen:
- Auslandskrankversicherer unterstützen als Berater
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung greifen nur in bestimmten Ländern. In vielen Ländern besteht kein Versicherungsschutz durch die GKV. Hier springt dann die Auslandsversicherung ein. Einige Versicherer helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Krankenhauses oder stellen für die Behandlung einen Dolmetscherservice zur Verfügung.
- Auslandskrankenversicherung schützt vor hohen Behandlungskosten
Medizinische Behandlungen im Ausland sind oftmals sehr teuer. Für einen Krankenhausaufenthalt oder eine Notfallversorgung flattert schnell mal eine Rechnung über mehrere tausend Euro ins Haus. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt diese Kosten und bietet Ihnen so einen umfassenden Krankenschutz außerhalb Deutschlands.
- Medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland inklusive
Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur in speziellen Fällen übernommen. Eine Auslandskrankenversicherung deckt diese Kosten in der Regel ab.
In welchen Ländern benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?
Sie benötigen nicht in allen anderen Ländern eine Auslandskrankenversicherung. In der Europäischen Union gilt der normale Schutz der gesetzlichen Krankenkasse. Deutschland hat zudem mit verschiedenen Ländern sogenannte „bilaterale Sozialversicherungsabkommen“, kurz SVA, geschlossen. Dieses Abkommen regelt die Sozialversicherungsansprüche wie Rente und Krankenversicherung bei grenzüberschreitenden Aufenthalten der Versicherten.
In Ländern, mit denen Deutschland eine solcher Vereinbarung getroffen hat, gilt der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu diesen Ländern gehören Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Montenegro, Republik Moldau, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien und Uruguay. Doch: Auch wenn Länder die deutsche Krankenversicherung akzeptieren, kann es sein, dass der Leistungsumfang geringer ausfällt als in Deutschland.
Wenn Sie nach Albanien, Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Korea, auf die Philippinen oder in die USA reisen möchten, benötigen Sie hingegen eine private Auslandskrankenversicherung als Versicherungsschutz. Hier greift die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Länder, in denen die gesetzliche Krankenkasse greift | Länder, in denen nur die Auslandskrankenversicherung greift |
---|---|
EU-Mitgliedstaaten | Albanien |
Schweiz | Australien |
Island | Brasilien |
Liechtenstein | Chile |
Norwegen | China |
Bosnien-Herzegowina | Indien |
Israel | Japan |
Kosovo | Kanada |
Marokko | Korea |
Montenegro | Philippinen |
Republik Moldau | USA |
Nordmazedonien | |
Serbien | |
Türkei | |
Tunesien | |
Uruguay |
Welche Leistungen erhalte ich ohne Auslandskrankenversicherung?
Bereits bei vorübergehenden Aufenthalten innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, genießen Sie nicht mehr denselben Umfang an Versicherungsleistungen wie in Deutschland. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dort nur die Kosten für medizinische Leistungen, auf die auch Einheimische bei Krankheit oder Unfällen Anspruch haben. Damit stellt die GKV Sie den Versicherten des jeweiligen Urlaubslandes gleich. Benötigen Sie eine Behandlung, die in Deutschland zu den regulären Kassenleistungen zählt, im Urlaubsland jedoch nicht vorgesehen ist, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen.
→ Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC), befindet sich auf der Rückseite Ihrer normalen elektronischen Krankenversichertenkarte. Mit ihr erhalten Sie eine unbürokratische, medizinische Versorgung im europäischen Ausland.
Hinzu kommt, dass die Krankenkasse für im Ausland entstandene Kosten einen höheren Verwaltungsaufwand betreiben muss. Die Kosten hierfür zieht die Kasse unter Umständen von der Zuzahlung ab. Ohne Auslandskrankenversicherung müssen Sie zudem den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil an der medizinischen Versorgung selbst zahlen. In Frankreich zum Beispiel liegt die Selbstbeteiligung bei 20 bis 40 Prozent der Gesamtkosten. Handelt es sich um eine Behandlung, die bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten in der Regel gar nicht.
All diese Faktoren sorgen dafür, dass die regulären Versicherungsleistungen im EU-Ausland derart gering ausfallen können, dass die Krankenkasse nur einen Bruchteil der eigentlich entstandenen Kosten übernimmt. Den Rest müssen Sie ohne Auslandskrankenversicherung selbst zahlen.
Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten sind Mitglieder einer privaten Krankenversicherung im EU-Ausland weiterhin genauso versichert wie in Deutschland. Um den vollen medizinischen Service zu erhalten, brauchen Sie also keine zusätzliche Reisekrankenversicherung für die EU. Außerhalb der EU garantieren die meisten privaten Krankenversicherungen für Reisen von bis zu einem Monat ebenfalls den vollen Schutz und die reguläre Absicherung wie in Deutschland. Ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen gibt Ihnen Aufschluss über die genauen Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung im Ausland.
Leistungscheck: Diese Kosten übernehmen private Auslandskrankenversicherungen und gesetzliche Krankenversicherung
Ein Leistungsvergleich zwischen der privaten Auslandskrankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt: Die GKV erlaubt im EU-Ausland lediglich eine medizinische Basisversorgung. Leistungen, die darüber hinausgehen, sowie Behandlungskosten in Nicht-EU-Ländern werden in der Regel nicht übernommen. In solchen Fällen greift die private Auslandskrankenversicherung und schließt damit die Versorgungslücke.
Der Leistungsvergleich zwischen Auslandskrankenversicherung und gesetzlicher Versicherung im Überblick:
Leistung | Private Auslandskrankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung |
---|---|---|
Ambulante und stationäre Behandlung in EU-Ländern | Ja, meist mit besserer Kostenübernahme | Ja, über EHIC |
Behandlung in Nicht-EU-Ländern | Ja, je nach Tarif weltweit | Nein bzw. nur in Ländern, mit denen ein bilaterale Sozialversicherungsabkommen besteht |
Rücktransport nach Deutschland (z. B. per Ambulanzflug) | Oft auch bei medizinischer Sinnhaftigkeit oder Wunsch | Nur bei medizinischer Notwendigkeit; wird sehr selten genehmigt |
Privatkliniken / Wahlärzte im Ausland | Oft abgedeckt | Meist nicht abgedeckt |
Selbstbeteiligung im Ausland | Meist keine Selbstbeteiligung | Oft mit Selbstbeteiligung |
Behandlungskosten über deutschem Niveau (z. B. Schweiz, USA) | Vollständig, je nach Tarif | Nur in Höhe der deutschen Sätze |
24/7-Notrufservice & Organisation von Rücktransporten | Ja, inklusive | Nein |
Begleitperson für Rücktransport | Teilweise enthalten | Nein |
Zahnbehandlungen / Schmerzbehandlung im Ausland | Meist für akute Notfälle abgedeckt | Nur wenn Behandlungen nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können |
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Für die Berechnung des Tarifs Ihrer Auslands- oder Reisekrankenversicherung ist nicht nur die Reisedauer, sondern auch der Zweck und die Art Ihres Aufenthalts ausschlaggebend. So gibt es spezielle Tarife für Geschäftsreisende, Au-pairs, Studierende, Schüler, Sprach- und Bildungsreisende sowie Urlauber. Grundsätzlich gilt aber für jede Gruppe: Je länger der Aufenthalt, desto umfassender sollte der Auslandsschutz sein, denn mit der Dauer steigt auch das Risiko für Erkrankungen oder Unfälle.
Ein weiterer entscheidender Faktor für die Höhe des Versicherungsbeitrags ist das Alter der reisenden Person. Menschen zwischen 18 und 60 Jahren haben in der Regel ein geringeres Risiko, während einer Reise ernsthaft zu erkranken oder sich zu verletzen. Daher fallen die Beiträge für Langzeitreisen in dieser Altersgruppe teils deutlich günstiger aus. Reisende über 60 zahlen im Durchschnitt bis zum Vierfachen des Versicherungsbeitrags, den Jüngere leisten müssen.
Langzeitschutz in Form einer Auslandskrankenversicherung erhalten Personen bis 60 Jahre bereits ab einem Einmalbeitrag von etwa 100 Euro für einen 90-tägigen Aufenthalt und ab rund 600 Euro für ein ganzes Jahr im Ausland. Senioren hingegen müssen je nach Anbieter und Leistungsumfang mit Kosten zwischen 450 und über 3.000 Euro rechnen.
Eine umfassende Reisekrankenversicherung bekommen Sie bereits für günstige 10 Euro Versicherungsbeitrag im Jahr.
Langzeitschutz in Form einer Auslandskrankenversicherung erhalten Bis-60-Jährige ab einem Einmalbeitrag von rund 100 Euro für einen 90-tägigen und etwas über 600 Euro für einen einjährigen Aufenthalt im Ausland. Senioren müssen zwischen 450 und über 3.000 Euro berappen.
Wie läuft die Kostenübernahme durch die Auslandskrankenversicherung ab?
Ob Sie den Augenarzt wegen einer starken Bindehautentzündung aufsuchen oder den durch einen Seeigel verletzten Fußes behandeln lassen - bei geringen Kosten für Behandlungen oder Medikamente müssen Sie im Ausland erst einmal in Vorleistung gehen. Nach Ihrem Urlaub reichen Sie dann innerhalb einer Woche eine Schadensmeldung bei Ihrer Auslandskrankenversicherung ein. Sobald Ihre Versicherung alle Unterlagen vollständig erhalten und geprüft hat, erstattet sie Ihnen die geleisteten Kosten zurück auf Ihr Konto. Die Rückerstattung dauert dann etwa 7 bis 21 Tage.
Handelt es sich hingegen um eine kostspielige medizinische Behandlung, klärt Ihre Auslandskrankenversicherung die Kostenübernahme direkt mit Ihrem Arzt oder der Klinik. Wichtig: Sprechen Sie vor der Behandlung die geplanten Maßnahmen mit Ihrem Versicherer ab.
Wie ist der Ablauf beim Krankheitsfall im Ausland?
Wenn in Ihrem Urlaub tatsächlich ein medizinischer Notfall eintritt, rufen Sie – sofern Ihr gesundheitlicher Zustand dieses erlaubt – am besten direkt die Notrufzentrale Ihres Auslandkrankenversicherers an. Die Mitarbeiter der Zentrale unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten: Sie helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Arztes oder Krankenhauses und organisieren bei Bedarf auch den Transport dorthin. Zudem klären sie die Kostenübernahme direkt mit dem behandelnden Arzt.
Damit Sie diesen Service im Notfall problemlos nutzen können, sollten Sie die Notfallnummer Ihrer Krankenversicherung sowie Ihre Police-Nummer während Ihres gesamten Auslandsaufenthalts stets griffbereit bei sich tragen. So stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall schnell und gezielt Hilfe erhalten.
Welche Dokumente müssen beim Schadensfall vorgelegt werden?
Sie müssen die medizinische Betreuung genau dokumentieren, damit Ihr Versicherer die Ausgaben nachvollziehen und Ihnen erstatten kann. Für diesen Zweck benötigen Sie folgende Dokumente:
- Ärztliche Diagnosen und Behandlungsberichte
- Rechnungen (am besten im Original oder als beglaubigte Kopie). Rechnungen sollten - wenn möglich - in Deutsch oder Englisch verfasst sein und den Namen des Patienten und des Arztes beinhalten. Außerdem sollten die Diagnose und die Art der Behandlung aufgeführt werden.
- Zahlungsnachweise
- Versicherungsnummer / Police
- Kopie des Reisepasses zum Nachweis des Reisezeitraums
- Reisebeleg wie Flugticket oder Hotelrechnung als Nachweis für die Auslandsreise
Was ist der Unterschied zwischen einer Reiseversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?
Die Begriffe "Reiseversicherung" und "Auslandskrankenversicherung" werden häufig verwechselt, bezeichnen jedoch unterschiedliche Absicherungen. Beide Versicherungsarten eignen sich für unterschiedliche Zweck und Dauer des Auslandsaufenthalts. Auch in puncto Kosten spielen beide in einer anderen Liga.
- Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind für kurzfristige Urlaubs- und Geschäftsreisen sinnvoll. Das heißt bei Auslandsaufenthalten bis zu acht Wochen. Zu den typischen Leistungen zählen neben der ambulanten und stationären Behandlung im Ausland auch Medikamente, ärztliche Versorgung sowie der Rücktransport nach Deutschland, sofern dieser als medizinisch sinnvoll oder notwendig eingestuft wird. Die Beiträge für eine Reisekrankenversicherung fallen vergleichsweise gering aus. Sie belaufen sich häufig unter 15€ pro Jahr.
- Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherungen eignen sich für längere oder dauerhafte Auslandsaufenthalte ab acht Wochen, beispielsweise für einen Schüleraustausch, Work & Travel, Auslandsprojekte oder einem dauerhaften Wohnsitz im Ausland. Eine Auslandskrankenversicherung ist in Ländern wie Australien und den USA sogar eine Voraussetzung, um ein Visum zu erhalten.
Zu den typischen Leistungen einer Auslandskrankenversicherung zählen ein umfassender Krankenversicherungsschutz wie in Deutschland. Dieser deckt auch Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Schwangerschaftsuntersuchungen sowie Rücktransport und psychologische Betreuung ab.
Durch die längere Laufzeit der Versicherung – und das damit verbundene höhere Erkrankungsrisiko – sowie den umfassenderen Leistungsumfang fällt die Auslandskrankenversicherung deutlich teurer aus als eine normale Reiseversicherung. Hier müssen Sie mit 600 bis 900 Euro pro Jahr rechnen.
Reiseversicherung | Auslandskrankenversicherung | |
---|---|---|
Dauer des Aufenthalts | kurzfristig (meist < 8 Wochen) | längerfristig (ab 8 Wochen bis Jahre) |
Zweck | Urlaub, Kurzreise, Geschäftsreise | Studium, Austausch, Arbeit, Auswanderung |
Kosten | Mit etwa 10–20 € pro Jahr günstig | Mit 400 bis 900 € teurer |
Deckung | akute Krankheiten & Notfälle | vollumfänglicher Krankenschutz |
Rücktransport nach Deutschland | ja (meist inklusive) | (meist inklusive) |
Ausnahmen von Versicherungsleistungen
Eine Auslandskrankenversicherung springt nicht in jedem medizinischen Notfall ein. Bei Vorerkrankungen muss die Versicherung zumindest dann nicht zahlen, wenn der Reisende mit einem Ausbruch der Krankheit rechnen muss. Die Behandlung von chronischen Krankheiten wie Asthma, Diabetes oder Herzerkrankungen ist in der Regel ebenfalls vom Behandlungsumfang ausgeschlossen. Wenn der Versicherte allerdings nicht mit einer akuten Behandlung – auch bei einer chronischen Krankheit – rechnen muss, sind die Anbieter beim Auslandskrankenschutz kulant. Sicherheit bietet eine Voranfrage bei der Versicherung.
Daneben gehören auch Verletzungen, die beim Ausüben von Extremsportarten passieren, nicht zum Leistungsspektrum einer normalen Auslandskrankenversicherung. Diese Sportarten bergen ein erhöhtes Verletzungsrisiko und benötigen daher eine spezielle Auslandskrankenversicherung mit Sport- und Risikosportabedeckung. Auf die Liste der gängigen Risikosportarten gehören:
- Bergsteigen
- Fallschirmspringen
- Tauchen
- Slackline
- Ultra-Marathon
- Parcours
- Motorsport
- Bungee-Jumping
- Downhill-Mountainbiking
- Tiefschnee-Skifahren
Kündigungsfristen bei Auslandskrankenversicherungen
Viele Verträge für Auslandsversicherungen verlängern sich automatisch. Wenn Sie diese nicht mehr benötigen, sollten Sie sich rechtzeitig um die schriftliche Kündigung kümmern, damit sie nicht ungewollt ein Jahr Auslandsschutz dazubuchen.
Welche Kündigungsfristen Sie bei einer Auslandskrankenversicherung einhalten müssen, hängt unter anderem davon ab, ob es sich bei dem Kündigungsgrund um eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung handelt.
Während Sie bei einer ordentlichen Kündigung eines Jahresvertrags meist eine Frist von einem Monat bis drei Monaten vor Ende der Laufzeit einhalten müssen, gelten bei außerordentlichen Kündigungen deutlich kürzere Fristen. Bei einer außerordentlichen Kündigung sehen viele Versicherer eine Kündigungsfrist von einem Monat nach dem Ereignis vor. Solche Ereignisse können sein:
- Beitragserhöhung
- Schadensfall
- Rückkehr ins Heimatland
Jeder Anbieter setzt jedoch seine eigenen Kündigungsfristen – ein sorgfältiger Blick in die Versicherungsunterlagen gibt Ihnen Aufschluss darüber, welche Sie betrifft. Kurzzeittarife laufen in der Regel automatisch aus.
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