Wenn Sie im Ausland einen Schadensfall haben, müssen Sie dort erst einmal in Vorkasse gehen und nach Ihrem Urlaub,innerhalb einer Woche, eine Schadensmeldung bei Ihrer Auslandskrankenversicherung machen. Sobald Sie alle Unterlagen bei Ihrer Versicherung eingereicht haben, geht die Rückerstattung Ihrer Kosten recht zügig.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Auslandskrankenversicherung