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Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Als Arbeitnehmer müssen Sie bausparen – dies ist Grundvoraussetzung Nummer eins. Zu Ihrem Bausparvetrag müssen Sie dann vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber beziehen. Ist beides der Fall, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Arbeitnehmersparzulage vom Staat, die gibt es sozusagen noch oben drauf – allerdings nur bis zu einem bestimmten Einkommen.

Als Single darf Ihr zu versteuerndes Jahresbruttoeinkommen die Grenze von 17.900 € nicht überschreiten, Ehepaare dürfen gemeinsam bis zu 35.800 € pro Jahr verdienen. Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage zum Bausparen erfolgt über Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung. Hier geben Sie alle Details Ihres Bausparvertrages und der geleisteten Zahlungen an. Wichtig zu wissen: Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist, muss die bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulage zurück erstattet werden.

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