Wer ist in GKV kostenlos familienversichert?
Sie können in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung den Ehepartner bzw. den eingetragenen Lebenspartner sowie Ihre Kinder kostenlos mitversichern. Um familienversichert zu werden, müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner
Das Familienmitglied, das Sie mitversichern möchten, verfügt über gar kein oder über ein geringes Gesamteinkommen. Im Jahr 2025 beträgt diese Untergrenze 556 € im Monat – das entspricht einer geringfügig entlohnten Tätigkeit, auch Minijob genannt.
- Kinder allgemein
Grundsätzlich gilt: Kinder sowie Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder sind gleichgestellt. Ihre Kinder können grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert werden. Diese Grenze kann bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres ausgedehnt werden, wenn Ihr Kind nicht erwerbstätig ist.
- Kinder in der Ausbildung oder im sozialen Jahr
Wenn sich Ihre Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, bleiben sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Eine Unterbrechung für den Wehr- oder Ersatzdienst wird von den Krankenkassen voll angerechnet.
- Kinder mit Behinderungen
Es besteht keine Altersgrenze, sofern Ihre Kinder nach Maßgabe des neunten Sozialgesetzbuches behindert sind und sich selbst nicht versorgen können. Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn die Behinderung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem Ihr Kind familienversichert war.
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