Wenn Sie eine Selbstbeteiligung bei Ihrer Haftpflichtversicherung vereinbaren, zahlen Sie bei einem Schadenfall eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe. Dabei gilt grundsätzlich: Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger ist auch Ihr Versicherungsbeitrag. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz.
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