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Ich habe eine Privathaftpflicht. Welche Schäden zahlt meine Versicherung nicht?

Eine Privathaftpflicht zahlt nicht bei folgenden Schäden:

  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen. Lediglich Mietschäden werden im Rahmen der Privathaftpflicht erstattet
  • Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten verursacht werden
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Bei Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung

Einige besondere Risiken werden über spezielle Haftpflichtversicherungen abgesichert – zum Beispiel über die Tierhalterhaftpflicht für Hunde- und Pferdehalter, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Gewässerschadenhaftpflicht.

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