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Welche Personen sind in meiner Haftpflicht mitversichert?

Folgende Personen sind in einer Privathaftpflicht in der Regel mitversichert:

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner (meist auf zusätzlichen Antrag)
  • Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind.Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder

Eine Ausnahme sind spezielle Singletarife, die von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Um weitere Personen mit einzuschließen, müssen Sie in einen anderen Tarif wechseln.

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