Eine Kündigung für Ihre private Haftpflichtversicherung können Sie drei Monate vor Ablauf Ihres Vertrages schriftlich einreichen. Sobald Ihr Versicherer die Beiträge erhöht oder ein Schadenfall vorliegt, haben Sie ab dem jeweiligen Datum ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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