Sie können Ihre private Krankenzusatzversicherung kündigen, wenn die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist – diese beträgt je nach Gesellschaft zwischen einem und drei Jahren. Die Kündigungsfrist liegt dabei in der Regel bei drei Monaten. Das Versicherungsjahr endet unterschiedlich – zum 31. Dezember oder zum 1. des Monats, an dem Sie Ihren Vertrag ursprünglich aufgenommen haben.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Krankenzusatzversicherung.