Haftpflicht bedeutet einfach gesagt: Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, müssen Sie dafür auch finanziell aufkommen. In § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist für die Haftpflicht festgelegt, dass jeder, der „(...) vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, […] dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ ist. Schadensersatzforderungen können in unbegrenzter Höhen gehen, vor allem, wenn Personen zu Schaden kommen. Die Privathaftpflicht zählt deshalb zu den wichtigsten Versicherungen im Privatbereich.
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