Fröhliches Brautpaar hält sich an den Händen und springt.

Wie sinnvoll ist eigentlich eine Hochzeitsversicherung?

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Wer eine Hochzeit plant, der merkt schnell: das ist eine riesige Industrie. Damit am Tag der Tage nichts schiefgeht, sollen Hochzeitsversicherungen Paare vor finanziellen Ausfällen schützen. Unsere Redakteurin Carolin hat sich zu Beginn des Hochzeitsmonats Mai einige Produkte einmal angeschaut.

Der Mai ist Hochzeitsmonat – auch für mich! Ich darf im Mai meinen Lebensgefährten und besten Freund ehelichen. Die Planung unseres Tages läuft bereits seit gut einem Jahr – mal gelassener, mal komprimierter und stressiger. Wir sehen unserer Hochzeit eher gelassen entgegen. Es gibt aber auch Paare, die nichts dem Zufall überlassen wollen und sich möglichst gegen sämtliche Umstände absichern wollen.

Eine Hochzeitsversicherung soll für alle Fälle des Falles diese Sicherheit gewähren. Hochzeitsversicherungen versprechen den Paaren, sie vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollte die Hochzeit nicht stattfinden können. Finanzielle Verluste können durch unter anderem Stornokosten oder Anzahlungen für den Caterer, die Location oder den Fotograf entstehen. Diese Anzahlungen erhält man bei der Absage der Hochzeit nämlich normalerweise nicht zurück.

Hochzeitsversicherung auf einen Blick
 
Was ist immer versichert?
– unerwartete, schwere Krankheit oder sogar Tod eines Partners, Trauzeugen oder naher Angehöriger
– plötzliche, unverschuldete Arbeitslosigkeit
– problematische Schwangerschaft
– erheblicher Schaden am Eigentum des Brautpaares
 
Was ist nicht versichert?
– Trennung des Brautpaares
– bereits bekannte Diagnosen
– leichte Erkrankungen
– schlechtes Wetter
 
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
– abhängig von den Gesamtkosten der Hochzeit, zwischen 2.500 und 25.000 Euro
 
Was kostet eine Hochzeitsversicherung?
– Versicherungsbeitrag beträgt rund zwei Prozent der Versicherungssumme

In diesen Fällen leistet eine Hochzeitsversicherung

Die Hochzeitsversicherung springt aber nur ein, wenn die Hochzeit aus bestimmten, vom Versicherer festgelegten Gründen nicht stattfinden kann. Zu den Gründen gehören eine plötzliche schwere Erkrankung oder ein Unfall eines Partners, eines Trauzeugen oder nahen Angehörigen, plötzliche unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Tod eines Partners oder nahen Angehörigen. Auch „erheblicher Schaden am Eigentum des Brautpaares“, wie beispielsweise durch einen Rohrbruch oder ein Feuer, ist ein versicherter Rücktrittsgrund von der Hochzeit. Denn unter derartigen Voraussetzungen sei dem Brautpaar ein solch kostspieliges Fest wie eine Hochzeit nicht zumutbar. Auch wenn es der Braut aufgrund einer komplizierten Schwangerschaft nicht möglich ist, zu heiraten, leistet die Hochzeitsversicherung.

Die versicherten Fälle der Hochzeitsversicherung sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die oben genannten Gründe sind bei allen drei, von uns untersuchten, Gesellschaften inkludiert. Ein Versicherer wiederum leistet zudem bei der Insolvenz des Caterers, der Eventlocation oder anderer an der Hochzeit beteiligter Dienstleister. Aber Achtung: Sagt beispielsweise die Location kurz vorher ab, weil sie womöglich doppelt gebucht war, besteht hingegen kein Versicherungsschutz.

In diesen Fällen zahlt die Hochzeitsversicherung nicht

Es gibt aber auch Fälle, die eine Hochzeit platzen lassen können, die jedoch in keiner Hochzeitsversicherung versichert sind. Ganz oben auf der Ausschlussliste der Versicherer steht die Trennung des Brautpaares. Bekommt ein Partner kalte Füße, bleibt das Ex-Paar auf allen Kosten sitzen. Auch Krankheiten, die bereits im Vorfeld der Feier bekannt sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso sind leichte Erkrankungen und damit auch die nahezu tödliche Männergrippe nicht versichert.

Ebenfalls nicht versichert, ist die Eventualität, dass aufgrund einer Schwangerschaft das bereits bezahlte Brautkleid nicht mehr passt. Auch schlechtes Wetter bei der Hochzeit am Ostseestrand ist kein versicherter Schadenfall.

Versicherungssumme, Kosten und Abschluss einer Hochzeitsversicherung

Die Hochzeitsversicherungen der drei von uns inspizierten Anbieter begrenzen die Versicherungssumme auf 25.000 Euro. Ist eure Hochzeit teurer, kann die Summe häufig gegen Aufpreis dennoch versichert werden.

Der Versicherungsbeitrag für eine Hochzeitsversicherung beläuft sich im Schnitt auf knapp 2 Prozent der von euch gewählten Versicherungssumme. Beim Maximalbetrag von 25.000 Euro müsst ihr also rund 500 Euro zahlen. Kostet eure Hochzeit 10.000 Euro, fallen rund 200 Euro Versicherungsbeitrag an. Es kann zudem sein, dass der Vertrag eine Selbstbeteiligung vorsieht. Sollte es also zu einem Schaden kommen, müsst ihr unter Umständen einen Teil der Kosten trotz Versicherung selbst tragen.

Der Betrag wird einmalig nach Abschluss der Versicherung fällig. Die Hochzeitsversicherung könnt ihr in einer Zeitspanne von etwa einem Jahr bis einen Monat vor der Hochzeit abschließen. Der Versicherungsschutz endet automatisch nach der Hochzeit.

Fazit & Anbieter

Eine Hochzeitsversicherung ist definitiv kein essenziell wichtiger Versicherungsschutz. Lebensversicherungen oder private Unfallversicherungen können die schlimmsten Schadenfälle und Kosten teils bereits absichern. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr die Hochzeitsversicherung brauchen werdet und sie dann auch leistet, ist vermutlich eher gering. Doch wenn sie euch ein besseres und vor allem sicheres Gefühl gibt, schadet sie auch nicht. Der Einmalversicherungsbeitrag ist gemessen an den Kosten der Hochzeit zwar nicht günstig, aber noch halbwegs erschwinglich.

Entscheidet ihr euch für eine Hochzeitsversicherung, solltet ihr den Leistungsumfang genau unter die Lupe nehmen. Hochzeitsversicherungen sind nämlich keine Standard-Versicherungsprodukte und somit je nach Anbieter unterschiedlich. Die betrachteten Versicherer waren die Allianz, die HanseMerkur und die Zurich. Die Zurich sichert als einziger der drei Versicherer die Insolvenz der Dienstleister ab. Die Allianz hingegen verspricht aktive Unterstützung auf der Suche nach Ersatz, sollte die Band oder der Fotograf kurzfristig ausfallen.


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