Wie Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Sie möchten Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, weil Sie sich zum Beispiel die Beiträge nicht mehr leisten können? Lesen Sie hier, warum Sie eine Kündigung möglichst vermeiden sollten.
Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung genau abwägen
Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Einzahlungsperiode (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) oder zum Jahresende kündigen.
Wir raten von einer Kündigung jedoch in der Regel ab, auch wenn Sie zum Beispiel zeitweise Ihre monatlichen Raten nicht bedienen können. Denn wenn Sie sich dann später erneut für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, werden aufgrund des höheren Eintrittalters deutlich höhere Beiträge fällig. Zudem ist dann auch eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Im ungünstigsten Fall kann die Versicherungsgesellschaft Ihre Aufnahme sogar ablehnen, wenn sich in der Zwischenzeit Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat.
Statt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig zu kündigen, kann eine Beitragsfreistellung eine sinnvolle Übergangslösung sein. Klären Sie jedoch unbedingt vorher, ob Sie bei der Wiederaufnahme Ihres Versicherungsschutzes erneut eine Gesundheitsprüfung machen müssen. Die Versicherungsgesellschaften tun dies üblicherweise, wenn Sie Ihren Vertrag zu gleichen Konditionen wie zuvor aufnehmen möchten.
Gerne führen wir einen unverbindlichen Versicherungscheck bei Ihnen durch und decken auf, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen und wo Einsparpotenzial besteht.