Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Höhe, Tipps

2 Frauen im Berufsalltag: Erwerbsminderung kann jeden treffen
Redakteurin Viviane Ohlinger
Viviane Ohlinger
  • 3 Min.
  • 13.11.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Erwerbsminderungsrente erhalten Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
  • Sie ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens und dient der finanziellen Absicherung.
  • Es wird unterschieden zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.
  • Für die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ist nicht der ausgeübte Beruf entscheidend, sondern ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können.
  • Für die Erwerbsminderungsrente gelten Zuverdienstgrenzen.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rente, die an Personen ausgezahlt wird, welche wegen gesundheitlicher Einschränkungen gar nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sie soll den Verdienstausfall ausgleichen, der entsteht, wenn Betroffene Ihren Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben können. 

Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen für die Erwerbsminderungsrente?

Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müssen nach § 43 Sozialgesetzbuch VI sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung versichert sein und in diesem Zeitraum mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
  • Die Regelaltersgrenze für die reguläre Altersrente darf noch nicht erreicht sein.
  • Die gesundheitliche Einschränkung führt dazu, dass Sie dauerhaft weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können.
  • Die Erwerbsfähigkeit kann auch nicht durch eine Rehabilitationsmaßnahme hergestellt werden.

Die Rentenversicherung prüft vor der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wieder herstellen kann. Dies kann beispielsweise durch einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik oder eine Umschulung auf ein anderes Tätigkeitsfeld erfolgen. Ziel der Rehabilitationsmaßnahme ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, sodass gegebenenfalls wieder voll oder teilweise gearbeitet werden kann.

Welche Arten der Erwerbsminderungsrente gibt es?

Es gibt 2 Arten von Erwerbsminderungsrenten, die sich danach unterscheiden, wie stark die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist:

  1. Volle Erwerbsminderungsrente: Die Erwerbsfähigkeit ist soweit eingeschränkt, dass nicht mehr 3 Stunden täglich gearbeitet werden kann.
  2. Teilweise Erwerbsminderungsrente: Die Erwerbsfähigkeit ist zwar eingeschränkt, aber nicht vollständig aufgehoben. Es kann zwischen 3 und 6 Stunden täglich gearbeitet werden.

Die Erwerbsminderungsrente fällt bei einer teilweisen Erwerbsminderung niedriger aus als bei einer vollen Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderungsrente kann auch gezahlt werden, wenn jemand zwar 3 bis 6 Stunden arbeiten könnte, aber auf dem Arbeitsmarkt kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist. 

Wie wird die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist individuell und hängt vor allem von Ihren bisherigen Beitragsjahren, Ihrem durchschnittlichen Einkommen sowie Zusatzzeiten ab. Wichtige Kennzahlen für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente sind:

  • Die erworbenen Rentenentgeltpunkte
  • Der Rentenfaktor
  • Der aktuelle Rentenwert

Bei der Erwerbsminderungsrente können zusätzlich Abschläge anfallen, wenn die Rente vor dem regulären Rentenalter bezogen wird. Ebenso kann sich die Rente durch Hinzuverdienstmöglichkeiten verändern.

Berechnungsformel für die Erwerbsminderungsrente

Um die Erwerbsminderungsrente zu berechnen, kann eine vereinfachte Formel angewendet werden:

Rentenentgeltpunkte × Rentenartfaktor × Rentenwert = Erwerbsminderungsrente

Die Entgeltpunkte ergeben sich aus Ihrem Jahresverdienst im Vergleich zum Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten. Zusätzlich werden noch Zuschläge für Zurechnungszeiten dazugerechnet, so, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet hätten. Der Rentenartfaktor für volle Erwerbsminderung ist 1,0 und für teilweise Erwerbsminderung 0,5. Der Rentenwert liegt 2025 bei 40,79 € pro Rentenpunkt.

Beispielrechnung zur Erwerbsminderungsrente

Eine Beispiel für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente: Werden Sie 2025 voll erwerbsunfähig und haben 30 Rentenpunkte erworben, erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente von 1.223,70 €.

30 x 1 x 40,79 = 1.223,70 €

Von dieser Summe werden bei vorzeitigem Rentenbeginn noch Abschläge abgezogen, zusätzlich mindern Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung sowie gegebenenfalls Steuern die Erwerbsminderungsrente. Möchten Sie sich zur Rente etwas hinzuverdienen, können Sie dies bei voller Erwerbsminderung bis zu einer Grenze von 19.661,25 €. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Zuverdienstgrenze 39.322,50 €.

Wie beantrage ich eine Erwerbsminderungsrente?

  1. Vorbereiten und Informationen einholen

    Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhalten Sie Informationen, ob Sie für eine Erwerbsminderungsrente berechtigt sind. Prüfen Sie außerdem Ihren Versicherungsverlauf und beantragen Sie gegebenenfalls eine Kontenklärung. Halten Sie notwendige Unterlagen bereit.

  2. Antragsformulare anfordern

    Laden Sie das Antragspaket für die Erwerbsminderungsrente online bei der Deutschen Rentenversicherung herunter oder fordern Sie es telefonisch oder persönlich vor Ort an.

  3. Antrag ausfüllen

    Füllen den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn online, per Post oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Fügen Sie dem Antrag alle Unterlagen, wie medizinische Befunde oder Nachweise, bei. Bei einer Abgabe über das Onlineportal ist eine Registrierung mit Identitätsnachweis erforderlich.

  4. Prüfung und eventuelle Rückfragen

    Der Antrag sowie Ihr Versicherungsverlauf werden nun bei der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Fehlen noch Unterlagen oder Arztbescheinigungen, müssen Sie diese zügig nachreichen. Eventuell wird Ihr Gesundheitszustand durch einen Gutachter vom Medizinischen Dienst geprüft, um die Erwerbsminderung festzustellen.

  5. Bescheid und Bewilligung

    Nach der Prüfung aller Anträge und Unterlagen erhalten Sie Bescheid, ob die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird. Bei Bewilligung wird die Rente in der Regel ab dem Monat der Antragstellung oder dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.

Da die Bearbeitung des Antrags einige Wochen bis Monate dauern kann, ist es wichtig, dass der Antrag frühzeitig gestellt wird.  Eine Antragsstellung sollte idealerweise innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung erfolgen, damit die Rente rückwirkend ab dem Monat der Erwerbsminderung gezahlt wird. 

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente benötigt?

Für die Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis
  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Erwerbsminderungsrente
  • Nachweise und Unterlagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen und Behandlungen von Ärzten, Kliniken und Rehabilitationen
  • Chronologische Auflistung und Nachweise der beruflichen Tätigkeiten
  • Eventuell Nachweise über Versicherungszeiten von Arbeitslosigkeit, Ausbildung oder Krankengeld
  • Eventuell Nachweise über Kinder- oder Pflegeerziehungszeiten

Sinnvolle Ergänzungen zur Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie arbeitsunfähig werden, reicht die Erwerbsminderungsrente meist nicht aus, um Ihre Basisversorgung sicherzustellen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung, um Ihr wichtigstes Kapital, Ihre Arbeitskraft, zu schützen. So sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie nicht mehr für sich selbst sorgen können. Das ist vor allem für junge Familien wichtig, in denen nur ein Elternteil berufstätig ist: Hier kann die Berufsunfähigkeitsversicherung die Existenz retten, wenn der Ernährer arbeitsunfähig wird.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, kann auch eine private Unfallversicherung eine gute Alternative sein, um die Erwerbsminderungsrente aufzubessern.

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