Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt auch beim Berufswechsel bestehen. Es kann sein, dass Ihre Versicherungsgesellschaft höhere Beiträge ansetzt – dies geschieht jedoch recht selten. Die meisten Versicherungsgesellschaften verzichten beim Berufswechsel auf eine Meldung oder Beitragsanpassung. Ob Sie zu einer Meldung verpflichtet sind, ist in Ihren Versicherungsbedingungen geregelt. Teilweise wirkt sich die Anzeige des Wechsels für Sie sogar finanziell positiv aus, beispielsweise durch den Wechsel in einen risikoärmeren Beruf (von handwerklich nach kaufmännisch). Die Beiträge sinken.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung