Ja. Im Ausland gilt Ihre Haftpflichtversicherung auch – allerdings nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ihre Haftpflichtversicherung greift nicht mehr, sobald Sie im Ausland Ihren Hauptwohnsitz haben oder dort länger als ein Jahr leben.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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