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Wichtige Änderungen zur Rente

Inwiefern müssen Sie Ihre Rente versteuern? Hier erfahren Sie, was bei den verschiedenen Rentenarten steuerlich zu beachten ist und welche Änderungen es gibt. 

Wichtige Änderungen zu Ihrer Rente
Redaktion Dr. Klein

Neuerungen bei Ihrer Lebens- und Rentenversicherung

In den letzten Jahren hat es immer wieder Änderungen zur Rente gegeben. So regelt zum Beispiel das Alterseinkünftegesetz nicht nur die Besteuerung der Rentenzahlungen, sondern auch die von Erträgen aus Kapital-Lebensversicherungen. Einmalig ausgezahlte Erträge aus einer Lebensversicherung müssen Sie versteuern, sofern Sie Ihre Versicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben. Gleiches gilt für die private Rentenversicherung, wenn Sie am Vertragsende eine Kapitalabfindung statt der monatlichen Verrentung gewählt haben.

Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung mit einer Gesamtlaufzeit von mindestens zwölf Jahren abschließen, gelten folgende Änderungen zur Rente: Bei einer Auszahlung als Kapitalabfindung ab dem 60. Lebensjahr müssen Sie nur 50 Prozent des erzielten Gewinnes mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer versteuern. Andernfalls werden die Kapitalertragsteuern auf den gesamten Ertrag berechnet.

Ebenfalls wichtig ist folgende Änderung bei der Rente: Beiträge zur Lebensversicherung können Sie nicht von der Steuer absetzen. Nur Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich absetzbar, bei denen eine lebenslange Rentenauszahlung an Sie frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorgesehen ist. 

Fondsgebundene Versicherungen

Für Lebens- und Rentenpolicen gilt seit 2005 das Halbeinkünfteverfahren. Das heißt: Wenn die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt, müssen Sie künftig die Hälfte der Gewinne aus Ihren Fonds versteuern. Unser Tipp: Wenn Sie eine Risikolebensversicherung mit einem Fondssparplan kombinieren, bleiben Ihre Kursgewinne größtenteils steuerfrei. 

Direktversicherungen

Auch bei der Direktversicherung hat es Änderungen gegeben. Bislang konnten Sie als Arbeitnehmer bis zu 1.752 Euro pro Jahr in eine Direktversicherung einzahlen und diese Beiträge mit lediglich 20 Prozent Pauschalsteuer versteuern. Wenn Sie Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld in den Vertrag eingezahlt haben, mussten Sie dafür bis einschließlich 2008 keine Sozialabgaben entrichten. Im Rentenalter blieb die einmalige Kapitalauszahlung dann komplett steuerfrei. Dies ist für Verträge, die ab dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, nicht mehr möglich. Künftig gelten für die Direktversicherung die gleichen Regelungen wie auch für andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge, etwa Pensionskassen oder Pensionsfonds. Sie können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei einzahlen. Im Gegenzug müssen Sie zukünftig Erträge bei der Auszahlung voll versteuern. 

Klassische Rentenversicherung

Wenn Sie sich für die klassische Rentenversicherung entscheiden und eine lebenslange Auszahlung vereinbaren, wird diese Rente mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Ertragsanteiles ist davon abhängig, ab welchem Alter die Rente an Sie ausbezahlt wird. Bei Rentenbeginn mit 65 Jahren werden dies in Zukunft nur noch 18 Prozent sein.

Basisrente (Rürup-Rente)

Die neue Basisrente, die sogenannte Rürup-Rente, wird auch künftig steuerlich gefördert – anders als die klassische Rentenversicherung. Sie können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen Beiträge zur Rürup-Rente absetzen:

  • Bis zu 20.000 Euro pro Jahr, wenn Sie alleinstehend sind.
  • Bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wenn Sie verheiratet sind.

Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn

  • die Rentenzahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnt,
  • die Versicherung nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar und übertragbar ist und
  • die Versicherung keine Kapitalabfindung vorsieht.

Seit 2005 können Sie bereits 60 Prozent des Beitrages von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Bis 2025 wird 100 Prozent Abzugsfähigkeit erreicht sein – in jeweils Zwei-Prozent-Schritten pro Jahr. In dem Freibetrag sind allerdings auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu berufsständischen Versorgungswerken enthalten.

Lassen Sie sich am besten von unseren unabhängigen Experten beraten, damit Sie in Sachen Vorsorge & Rente immer von der bestmöglichen Lösung profitieren. 

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