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Was sich hinter dem Alterseinkünftegesetz verbirgt

Was hat das Alterseinkünftegesetz mit Ihrer Rente zu tun? Wir erklären Ihnen, inwiefern das Gesetz die Besteuerung Ihrer Rente beeinflusst und welche Vorteile es bietet. 

Alterseinkünftegesetz: Was sich dahinter verbirgt
Redaktion Dr. Klein

Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz

Mit dem Alterseinkünftegesetz ist 2005 festgelegt worden, dass die Besteuerung der gesetzlichen Altersrente, der Lebensversicherungen und der privaten Vorsorgeaufwendungen schrittweise bis zur vollen Höhe steigt.

Die Rente und die Steuer nach dem Alterseinkünftegesetz: Die staatliche Rente unterliegt seit 2005 zu 50 Prozent der Einkommenssteuer. Bis 2040 wird die Steuerbelastung Schritt für Schritt angehoben: bis 2020 um jeweils zwei Prozentpunkte und von 2020 bis 2040 um einen Prozentpunkt. Wenn Sie also im Jahr 2040 das Rentenalter erreichen, gilt für Sie das Alterseinkünftegesetz – alle staatlichen Rentenleistungen werden mit dem vollen Einkommenssteuersatz besteuert.

Als Ausgleich sind mehrere Freibeträge und abziehbare Pauschalen festgelegt worden. Dadurch bleibt ein großer Teil Ihrer Rente von der Steuer unberührt. 

Die Vorteile beim Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz von 2005 bringt auch eine wesentliche Verbesserung für Arbeitnehmer mit sich: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden schrittweise steuerbefreit. Dazu können Sie als Arbeitnehmer zunächst 60 Prozent Ihrer Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

Die Höchstgrenze liegt vorerst bei 12.000 Euro und steigt jährlich um zwei Prozentpunkte an. Im Jahr 2025 erreicht die Höchstgrenze schließlich 100 Prozent – der maximale Entlastungsbetrag liegt dann bei 20.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Das bedeutet: Die Altersvorsorgeaufwendungen werden bereits im Jahr 2025 zu 100 Prozent steuerfrei sein. Die volle Rentenbesteuerung hingegen tritt erst 15 Jahre später in Kraft.

Der Gesetzgeber fördert allerdings nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, an berufsständische Versorgungswerke sowie Beiträge zur sogenannten Rürup-Rente (private Rentenversicherung). Sollten Sie Fragen zu diesen oder weiteren Themen haben, beraten wir Sie gern.

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