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Tierhalterhaftpflicht: Leistungen, Kosten, gesetzliche Vorschriften

Tierhalterhaftpflicht: Garantiert nicht für die Katz!

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Wozu dient die Tierhalterhaftpflicht?

Wenn Ihre Haustiere einen Schaden gegenüber Dritten verursachen, schützt die Tierhalterhaftpflicht Sie vor den finanziellen Folgen. Denn Privatpersonen haften laut §833 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in unbegrenzter Höhe mit ihrem Vermögen für Schäden, die ihre Haustiere verursachen. Beißt Ihr Hund zum Beispiel einen Passanten, hat dieser Anspruch auf Schadensersatz.

Im ungünstigsten Fall hat Ihr Hund die Hand einer Pianistin erwischt, die infolgedessen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei Verdienstausfällen können die Forderungen schnell existenzbedrohende Summen erreichen. Die Tierhalterhaftpflicht springt in solchen Fällen ein.

Welche Leistungen umfasst die Tierhalterhaftpflicht?

Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Folgekosten für folgende Schäden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden (z.B. wegen Verdienstausfall, Mietwagenkosten und Pflegekosten)
  • Schäden an gemieteten Gegenständen (Mietsachschäden, nur bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften)
  • Schäden, die durch die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen entstehen

Damit bietet die Tierhalterhaftpflicht in erster Linie Schutz vor finanziellem Verlust. Sie wehrt aber auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und übernimmt die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.
 

Wird ein anderes Tier ohne schuldhaftes Verhalten der Halter durch mehrere Tiere verletzt, kann die Versicherung den Schadenersatz entsprechend den gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen. Dabei wird oft eine 50-Prozent-Quote angewendet. Das bedeutet, dass jeder der Beteiligten für die Hälfte des Schadens haftet. Kommt es bei der Schadenaufteilung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits.

Welche Schäden werden durch eine Tierhalterhaftpflicht nicht versichert?

Folgende Schäden sind durch eine Tierhalterhaftpflicht nicht versichert:

  • Eigenschäden
  • Schäden bei Mitversicherten
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (je nach Versicherung)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Strafen und Bußgelder
     

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht?

Die Beitragshöhe hängt bei der Tierhalterhaftpflicht in erster Linie von der Art des Tieres ab. Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet im Durchschnitt zwischen 35 und 60 € pro Jahr, eine Pferdehaftpflichtversicherung schlägt mit etwa 100 bis 150 € zu Buche.

Bei Hunden hat insbesondere die Rasse des Tieres Einfluss auf die Beiträge. Für einen reinrassigen Dackel zahlen Sie bei einer Selbstbeteiligung von 100 € und einer Deckungssumme von 10 Millionen € etwa 36 € pro Jahr. Zum Vergleich kostet ein Pitbull bei gleichen Versicherungsbedingungen circa 85 € pro Jahr .
 

Selbstbeteiligung: Das ist der Eigenanteil, den Sie bei einem Schadensfall beisteuern. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer sind die Kosten für den Versicherungsschutz.

Bei Pferden hingegen ist die Deckungssumme entscheidend. Je höher sie angesetzt wird, desto teurer die Beiträge. Zusätzlich spielen auch die Selbstbeteiligung und die Zusatzleistungen eine wichtige Rolle. Werden zum Beispiel das Fremdreitrisiko bei einer Reitbeteiligung oder Mietsachschäden an Boxen oder Anhängern mit eingeschlossen, verteuert das ebenfalls den Versicherungsbeitrag.

Wenn Sie mehrere Tiere besitzen, müssen Sie für jedes Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Melden Sie Ihrem Versicherer deshalb bitte immer, wenn ein neues Tier hinzukommt.

Welche Deckungssumme ist bei der Tierhalterhaftpflicht sinnvoll?

Die empfohlene Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt bei einer Tierhalterhaftpflicht mindestens 10 Millionen €. Das heißt, die Versicherung übernimmt Schäden bis zu einer maximalen Höhe von 10 Millionen €. Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen. Deshalb sind auch Deckungssummen bis zu 50 Millionen € möglich. Bei einigen Tarifen weicht die Deckungssumme für Mietsachschäden von der gewählten Deckungssumme ab. Hier sollte ebenfalls auf eine ausreichende Deckung geachtet werden.

Für welche Tiere besteht eine Versicherungspflicht?

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht für Hunde und exotische Tiere. Kleintiere wie Katzen, Vögel, Hamster und Co. sind in der Regel bereits über Ihre private Haftpflichtversicherung  mitversichert. Dies gilt in der Regel auch für Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Tauben, Hühner, Geflügel und Bienen. Sie benötigen zu Ihrer Absicherung nur dann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, wenn Sie diese Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken halten.

Gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde

Die gesetzlichen Regelungen zur Hundehaftpflicht fallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Diese Bundesländer schreiben eine Versicherungspflicht für Hunde unabhängig von der Größe und Art vor:

BundeslandVoraussetzung
BerlinPflicht für alle Hunde; Mindestdeckung 1 Million € je Versicherungsfall (Selbstbeteiligung max. 500 €)
HamburgPflicht für alle Hunde; Mindestdeckung 1 Million € je Versicherungsfall (Selbstbeteiligung max. 500 €)
NiedersachsenPflicht für alle Hunde (ab > 6 Monaten)
ThüringenPflicht spätestens ab 3 Monaten nach Geburt; mind. 1 Million € für Personen-/Sachschäden + 50.000 €
ThüringenPflicht für alle Hunde
BremenPflicht für alle Hunde
Tabelle: Bundesländer mit Versicherungspflicht für Hunde (Quelle: uelzener.de, Stand: November 2025)

In den folgenden Bundesländern gilt eine eingeschränkte Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.

BundeslandVoraussetzung
Nordrhein-WestfalenPflicht für „gefährliche Hunde“ und für „große Hunde“ (≥ 20 kg oder ≥ 40 cm)
BrandenburgSeit 01.07.2024 rasseunabhängiger, verhaltensbasierter Ansatz; Versicherungspflicht besteht im Erlaubnisverfahren für als gefährlich festgestellte Hunde
Rheinland-PfalzPflicht für gefährliche Hunde; Mindestdeckung 500.000 € Personenschäden / 250.000 € sonstige Schäden
HessenKeine allgemeine Pflicht; im Erlaubnisverfahren für gefährliche Hunde ist u. a. ein Versicherungsnachweis erforderlich
SaarlandPflicht im Rahmen der Haltung gefährlicher Hunde (Erlaubnis mit Auflagen, inkl. Versicherungsnachweis)
SachsenPflicht für gefährliche Hunde (Erlaubnismodell)

In den restlichen Bundesländern herrscht keine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Es gibt aber oft Auflagen bei gefährlichen Hunderassen.

BundeslandVoraussetzung
Schleswig-HolsteinKeine generelle Pflicht; das Gesetz sieht eine Soll-Vorschrift zum Abschluss vor (Rasseliste abgeschafft)
MecklenburgKeine generelle Pflicht; ggf. Auflagen bei als gefährlich eingestuften Hunden
Baden-WürttembergKeine generelle Pflicht; für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Auflagen (u. a. Versicherungsnachweis)
BayernKeine generelle Pflicht; besondere Regeln für gefährliche Hunde nach Kampfhunde-VO (Erlaubnis/auflagenbasiert)
Tabelle: Bundesländer ohne Versicherungspflicht für Hunde (Quelle: uelzener.de, Stand: November 2025)

Gesetzliche Versicherungspflicht für exotische Tiere

Um exotische Tiere wie Vogelspinnen, Reptilien und Co. halten zu dürfen, ist in den meisten Bundesländern keine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie wird aber empfohlen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen ist für die Haltung exotischer Tiere der Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Gesetzliche Versicherungspflicht für Pferde

Für Pferde besteht keine gesetzlich festgelegte Versicherungspflicht. Allerdings sind die Schäden, die von einem Tier solcher Größe verursacht werden können, in den meisten Fällen nicht unerheblich. Deshalb ist eine Pferdehaftpflicht unbedingt zu empfehlen.

Gilt der Versicherungsschutz für Tierhalter auch im Ausland?

Der Versicherungsschutz für Tierhalter gilt grundsätzlich auch im Ausland. Die Policen der verschiedenen Versicherungen unterscheiden sich aber oft in der Gültigkeitsdauer und dem Gültigkeitsbereich. So kann es sein, dass Sie über Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung nur für einen gewissen Zeitraum von ein paar Wochen oder Monaten geschützt sind. Unter Umständen gilt der Versicherungsschutz in einigen Ländern nicht oder für gewisse Hunderassen ist der Versicherungsschutz im Ausland eingeschränkt oder ausgeschlossen.

Lesen Sie dazu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder informieren Sie sich im Vorfeld, um auch im Ausland ausreichend versichert zu sein.
 

Zahlt die Tierhalterhaftpflicht auch für andere Tierführer?

Neben Ihnen als Tierhalter sind auch Ihre Familie und andere, nicht gewerbliche Tierführer Ihres Tieres versichert – zum Beispiel Bekannte, die mit Ihrem Hund spazieren gehen. Bitte beachten Sie aber, dass diese Person dann an Ihre Stelle tritt. Schäden, die Ihr Tier dieser Person zufügt, sind dann nicht abgedeckt.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt nicht auf, wenn Sie fremde Tiere führen. In diesem Fall sind Sie über Ihre Privathaftpflicht versichert.
 

Wie melde ich einen Schaden am sinnvollsten?

Gehen Sie wie folgt vor, sollte Ihr Haustier einen Schaden verursachen:

  1. Sichern Sie den Schadensort

    Ergreifen Sie, wenn nötig, Erste-Hilfe-Maßnahmen und sichern Sie Ihr Tier. Schreiben Sie sich alle wichtigen Informationen, wie Namen und Adressen von Beteiligten und Zeugen, auf. Machen Sie Fotos vom Schadensort. Im Zweifel rufen Sie die Polizei.

  2. Informieren Sie Ihre Versicherung

    Kontaktieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Meistens können Sie das telefonisch oder über ein Onlineformular erledigen.

  3. Schuldzuweisungen und Zahlungen vermeiden

    Lassen Sie sich nicht darauf ein, vor Ort Zahlungen zu tätigen oder die Schuld auf sich zu nehmen. Es ist Aufgabe der Versicherung, den Schaden zu prüfen und eventuelle Ansprüche zu begleichen. Leiten Sie dazu auch alle Schriftstücke oder Mahnbescheide an Ihre Versicherung weiter.

Wie kann ich die Tierhalterhaftpflicht kündigen?

Die Kündigung für eine Tierhalterhaftpflicht können Sie in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres aussprechen. Wenn Ihr Tier während der Vertragslaufzeit stirbt, teilen Sie dies bitte Ihrem Versicherer mit. Ihr Vertrag erlischt dann in der Regel automatisch am Tage des Zugangs Ihrer Mitteilung.

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