Hundehaftpflichtversicherung: Schutz für den Hundehalter

Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung erklärt
Das Wichtigste in Kürze
  • Fügt Ihr Hund Dritten einen Schaden zu, schützt Sie die Hundehaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.
  • Hunde lassen sich schon ab 2,50 € im Monat beziehungsweise 30 € im Jahr versichern.
  • Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in manchen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
  • Mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind Sie auch bei Schadensfällen im Ausland abgesichert.
  • Schäden an der eigenen Person oder Eigentum sind nicht von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.
     

Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, sollte Ihr Hund Dritten einen Schaden zufügen. Das können Schadensersatzansprüche sein, wenn Ihr Hund jemand anderen beißt oder im Garten Ihres Nachbarn herumtobt und dessen Blumenbeet zerstört. Die Kosten dafür können insbesondere bei Körperverletzungen schnell in den Millionenbereich ansteigen, da Sie in diesem Fall auch für Krankenhauskosten, Verdienstausfälle oder Kosten für Nachbehandlungen haften müssen. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die anfallenden Kosten und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab.

Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?

Eine Hundehaftpflichtversicherung gibt es bereits ab 2,50 € im Monat. Das entspricht einem jährlichen Beitrag von 30 €. Wie viel Sie für die Hundehaftpflichtversicherung zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Hunderasse
  • Höhe der Versicherungssumme (oder Deckungssumme)
  • Leistungsumfang
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Wie viel eine Hundehaftpflichtversicherung kosten könnte, möchten wir an folgenden Beispielen zeigen. Wir gehen dabei von unterschiedlichen Rassen aus und wählen jeweils eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen € und keinen Selbstbehalt.
 

HunderasseMonatliche KostenJährliche Kosten
Dackel (Kleintier)Ab 3 €Ab 36 €
Golden Retriever (Mittelgroßer Hund)Ab 4 €Ab 48 €
Pitbull (Kampfhund)Ab 6 €Ab 72 €
Tabelle: Kostenvergleich Hundehaftpflichtversicherung je Hunderasse

Die Tarife unterscheiden sich im Preis klar voneinander. Einen Dackel können Sie in unserem Beispiel bereits ab 3 € pro Monat versichern. Für einen Kampfhund wie einem Pitbull müssen Sie das Doppelte zahlen.

Welche Rabatte gibt es für eine Hundehaftpflichtversicherung?

  • Alter: Einige Versicherungen bieten spezielle Rabatte für Menschen über 50 Jahre oder besonders junge Hundehalter:innen an.
  • Kennzeichnung: Verfügt Ihr Hund über eine Kennzeichnung wie eine Tätowiernummer oder einen Chip, lässt ich Ihr Hund leichter wiederfinden. Dafür vergeben einige Versicherungen Rabatte.
  • Öffentlicher Dienst: Einen Rabatt kann es auch geben, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder gearbeitet haben.
     

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in manchen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In einigen Bundesländern ist sie für gewisse Hunderassen verpflichtend, in anderen wiederum gibt es keine gesetzliche Pflicht. Welche Regelung bezüglich der Hundehaftpflichtversicherung in Ihrem Bundesland greift, erfahren Sie in unserer Übersichtstabelle.

BundeslandVoraussetzung
BerlinPflicht für alle Hunde; Mindestdeckung 1 Million € je Versicherungsfall (Selbstbeteiligung max. 500 €)
HamburgPflicht für alle Hunde; Mindestdeckung 1 Million € je Versicherungsfall (Selbstbeteiligung max. 500 €)
NiedersachsenPflicht für alle Hunde (ab > 6 Monaten)
ThüringenPflicht spätestens ab 3 Monaten nach Geburt; mind. 1 Million € für Personen-/Sachschäden + 50.000 € Vermögensschäden
BremenPflicht für alle Hunde
Sachsen-AnhaltPflicht spätestens ab 3 Monaten nach Geburt; mind. 1 Million € für Personen-/Sachschäden + 50.000 € Vermögensschäden
Tabelle: Bundesländer mit Versicherungspflicht für Hunde (Quelle: uelzener.de, Stand: Februar 2026)

In den folgenden Bundesländern gilt eine eingeschränkte Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung.

BundeslandVoraussetzung
Nordrhein-WestfalenPflicht für „gefährliche Hunde“ und für „große Hunde“ (≥ 20 kg oder ≥ 40 cm)
BrandenburgSeit 01.07.2024 rasseunabhängiger, verhaltensbasierter Ansatz; Versicherungspflicht besteht im Erlaubnisverfahren für als gefährlich festgestellte Hunde
Rheinland-PfalzPflicht für gefährliche Hunde; Mindestdeckung 500.000 € Personenschäden / 250.000 € sonstige Schäden
HessenKeine allgemeine Pflicht; im Erlaubnisverfahren für gefährliche Hunde ist u. a. ein Versicherungsnachweis erforderlich
SaarlandPflicht im Rahmen der Haltung gefährlicher Hunde (Erlaubnis mit Auflagen, inkl. Versicherungsnachweis)
SachsenPflicht für gefährliche Hunde (Erlaubnismodell)

In den restlichen Bundesländern herrscht keine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Es gibt aber oft Auflagen bei gefährlichen Hunderassen.

BundeslandVoraussetzung
Schleswig-HolsteinKeine generelle Pflicht; das Gesetz sieht eine Soll-Vorschrift zum Abschluss vor (Rasseliste abgeschafft)
Mecklenburg-VorpommernKeine generelle Pflicht; ggf. Auflagen bei als gefährlich eingestuften Hunden
Baden-WürttembergKeine generelle Pflicht; für gefährliche Hunde Erlaubnis mit Auflagen (u. a. Versicherungsnachweis)
BayernKeine generelle Pflicht; besondere Regeln für gefährliche Hunde nach Kampfhunde-VO (Erlaubnis/auflagenbasiert)
Tabelle: Bundesländer ohne Versicherungspflicht für Hunde (Quelle: uelzener.de, Stand: Februar 2026)

Ob eine Hundehaftpflichtversicherung für Ihren Hund verpflichtend ist, hängt also davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. „Eine Hundehalterversicherung lohnt sich auf alle Fälle, denn im Schadensfall haften Sie laut BGB §833 mit Ihrem persönlichen Vermögen und das kann sehr schnell teuer werden“ empfiehlt Thomas Kalus, Spezialist für Versicherungen bei Dr. Klein. „Zudem brauchen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung, wenn Sie mit Ihrem Hund in ein Bundesland reisen, wo eine solche gesetzlich verpflichtend ist. Ansonsten kann Ihnen ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich drohen.“

Welche Schäden deckt eine Hundehaftpflichtversicherung ab?

Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt die Kosten ab, die entstehen, wenn Ihr Hund einen Schaden an Dritten verursacht. Konkret können das sein:

  • Sachschäden
    Ihr Hund löst sich plötzlich von der Leine und läuft über die Straße. Dadurch muss ein vorbeifahrendes Auto ausweichen und kracht gegen ein parkendes Auto. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt den Sachschaden an den beiden Autos.
     
  • Personenschäden
    Ihr Hund beißt eine andere Person oder einen anderen Hund. Die Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen oder für den Tierarzt.
     
  • Folgende Vermögensschäden
    Der Biss, den Ihr Hund einer anderen Person zugefügt hat, war so schwer, dass diese für mehrere Wochen nicht arbeiten kann. Dadurch erleidet sie finanzielle Einbußen. Die Kosten dafür übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung.
     
  • Flurschäden
    Als Flurschäden bezeichnet man Schäden in der Natur, zum Beispiel an Äckern oder Weideflächen. Buddelt Ihr Hund zum Beispiel auf einem Feld und zerstört Saatgut oder Pflanzen, kommt die Versicherung für die wirtschaftlichen Schäden auf, die dem Besitzer des Ackers entstanden sind.
     
  • Ungewollte Deckakte
    Vermehrt sich Ihr Rüde unabsichtlich mit einer anderen Hündin, so übernimmt die Versicherung alle resultierenden Folgekosten. Das können beispielsweise Tierarztkosten für Trächtigkeit oder Aufzucht der Welpen sein.

Prüfen Sie vor Abschluss der Versicherung, ob die oben genannten Bausteine in Ihrer Versicherung enthalten sind oder ob Sie diese dazubuchen müssen. Unsere Spezialisten für Versicherungen beraten Sie gerne zu der passenden Hundehaftpflichtversicherung. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck.
 

Was zahlt die Hundehaftpflichtversicherung nicht?

Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt nicht alle Schäden, die durch ihren Hund entstehen. Folgende Punkte sind in der Regel nicht versichert oder müssen gegebenenfalls gegen einen Aufpreis mitversichert werden:

  • Schäden am eigenen Eigentum: 
    Wenn Ihr Hund Ihr Sofa zerbeißt oder Ihr Handy beschädigt, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung die daraus entstandenen Kosten nicht. Schäden, die Ihr Hund an Ihrem Eigentum verursacht, sind nicht versichert.
     
  • Handlungen unter Vorsatz
    Ist der Schaden durch vorsätzliches Handeln Ihrerseits entstanden, haftet die Hundehaftpflichtversicherung nicht. Hat ihr Hund zum Beispiel das Blumenbeet des Nachbarn zerstört, weil Sie seinen Ball absichtlich dorthin geworfen haben, so müssen Sie für den entstandenen Schaden haften.
     
  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
    Verstoßen Sie gegen Leinen- oder Maulkorbplicht, übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung zwar die entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die Bußgelder müssen Sie aber aus eigener Tasche zahlen und fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
     
  • Einschränkungen bei Mietobjekten
    Die Kosten für Schäden an einem gemieteten Objekt wie einer Ferienwohnung, Hotelzimmer oder Mietwagen, sind nicht immer standardmäßig von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Schauen Sie sich die Konditionen Ihres Tarifs genau an. Unter Umständen müssen Sie diesen Baustein dazubuchen.
     
  • Zeitverzögerungen bei Schadensmeldung
    Wenn Sie den Schaden nicht rechtzeitig melden, kann es sein, dass die Hundehaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten laut Versicherungsvertragsgesetz §28 teilweise oder gar nicht übernimmt. Schwere Personenschäden müssen Sie je nach Tarif innerhalb von 24 bis 48 Stunden melden. Bei Sachschäden gilt meist eine Frist von 7 Tagen.
     
  • Schäden durch nicht versicherte Tiere
    Die Hundehaftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die von versicherten Hunden verursacht wurden. Zusätzliche Hunde, die im Versicherungsvertrag nicht erwähnt werden, sind nicht von der Versicherung abgedeckt.
     
  • Gewerblich genutzte Hunde
    Jagd-, Hüte- oder Wachhunde beziehungsweise gewerblich genutzte Hunde sind nicht von einer Hundehaftpflichtversicherung geschützt. Diese Hunde müssen Sie über eine separate Betriebshaftpflichtversicherung absichern.
     
  • Kampfhunde
    Kampfhunde oder andere gefährliche Hunde werden von vielen Versicherung nicht versichert, da das Risiko als zu hoch eingeschätzt wird. Es gibt aber Versicherungen, die spezielle Tarife für diese Art von Hunden anbieten.
     
  • Tierarztkosten für den eigenen Hund
    Die Hundehaftpflichtversicherung kommt nicht für Tierarztkosten für Ihren Hund auf. Somit sind Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungen oder Untersuchungen nicht von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Ausnahme: Bei einem ungewollten Deckakt übernimmt die Versicherung die Tierarztkosten. In einigen Tarifen sogar bei gewollten Deckakten.
     

Welche Deckungssumme ist bei der Hundehaftpflicht sinnvoll?

Bei einer Hundehaftpflichtversicherung empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 5 bis 10 Millionen €. Die Deckungssumme gibt an, bis zu welcher Höhe die Versicherung im Schadensfall die Kosten für Sie übernimmt. In manchen Bundesländern ist sogar vorgegeben, wie hoch sie mindestens sein muss.

Insbesondere Personenschäden können schnell hohe Schadenssummen verursachen. Deshalb lohnt es sich für ein paar Euro mehr eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren. Denn im Schadensfall haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem eigenen Vermögen.

Welche Leistungen sind in guten Hundehaftpflicht-Tarifen enthalten?

Eine gute Hundehaftpflichtversicherung sollte einige Zusatzleistungen beinhalten, die Ihnen einen allumfassenden Schutz bieten. Dazu gehören:

  • Ausreichende Deckungssumme 
    Wählen Sie auf einen Tarif mit einer hohen Deckungssumme von mindestens 10 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Achten Sie darauf, dass die Hundehaftpflichtversicherung auch echte Vermögensschäden versichert, also Vermögenschäden, die nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstanden sind.
     
  • Mietsachschäden
    Mietsachschäden sind meist nicht abgesichert. Einige Versicherungen schließen sie aber mit ein und schützen Sie auch, wenn Ihr Hund in einer Ferienwohnung oder einem Hotel einen Schaden am Inventar anrichtet.
     
  • Auslandsaufenthalt
    Prüfen Sie, inwieweit der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Versicherungen unterscheiden dabei zwischen Aufenthalten in der EU und außerhalb. Während in der EU der Versicherungsschutz unbegrenzt gilt, ist er in Nicht-EU Ländern oft auf 3 bis 5 Jahre begrenzt. Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme in diesem Zeitraum unbegrenzt gültig ist.
     
  • Verzicht auf bedingten Vorsatz
    Von bedingtem Vorsatz spricht man, wenn ein Hund zum Beispiel nicht angeleint ist und dadurch einen Schaden verursacht. Im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit ist der bedingte Vorsatz meistens nicht mitversichert. Achten Sie deshalb darauf, dass der bedingte Vorsatz abgesichert ist und in den Vertragsbedingungen die „Einrede durch bedingten Vorsatz“ ausgeschlossen ist.
     
  • Übernahme von Schäden durch tierische Ausscheidungen
    Wenn ein Hund sich auf dem Sofa von Freunden erbricht oder Exkremente ausscheidet, dann werten Versicherungen das oft nicht als Haftpflicht-Fall, da es sich um „Natur“ handelt. Eine gute Hundehaftpflichtversicherung übernimmt aber auch diese Kosten. Zusätzlich sollten auch Flur- und Gewässerschäden davon abgedeckt sein.
     
  • Schutz für nicht gewerbliche Hundehüter
    Nehmen wir an, Ihr Hund wird von einer anderen Person, wie einem Nachbarn oder Bekannten, beaufsichtigt. Passiert in dieser Zeit ein Schaden durch den Hund, sollte die Hundehaftpflichtversicherung diese Schäden ebenfalls abdecken. Noch besser ist es, wenn die Versicherung auch Schäden absichert, die durch die beaufsichtigende Person entstehen. Beauftragen Sie einen professionellen Dogsitter, sollte dieser über eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
     
  • Zahlung bei Forderungsausfall
    Sie oder Ihr Hund werden von einem anderen Hund verletzt. Normalerweise kommt die gegnerische Versicherung für den entstandenen Schaden auf. Doch was passiert, wenn der gegnerische Hund nicht versichert ist oder die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um den entstandenen Schaden abzudecken? In diesem Fall sollte Ihre Versicherung den Forderungsausfall enthalten und die Kosten übernehmen, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
     
  • Übernahme von ungewollten Deckschäden
    Wenn Ihr Rüde versehentlich eine andere Hündin schwängert, können dadurch finanzielle Schäden entstehen. Zum einen durch Tierarztkosten für die Behandlung während der Schwangerschaft. Zum anderen wirtschaftliche Schäden, wenn es sich um eine Rassehündin handelt, die vorerst keine reinrassigen Welpen zur Welt bringen kann und dem Züchter somit ein Gewinn entgeht. All diese Kosten sollte eine gute Hundehaftpflichtversicherung übernehmen. Sollte Ihr Rüde übrigens kastriert sein, können Sie diese Klausel vernachlässigen.
     

Gilt die Hundehaftpflichtversicherung im Ausland?

Wenn Sie eine Hundehaftpflichtversicherung haben, ist diese auch im Ausland gültig. Versicherungen unterscheiden dabei zwischen dem EU-Ausland inklusive Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein sowie dem globalen Ausland. Im EU-Ausland bieten die meisten Versicherungen einen zeitlich unbegrenzten Schutz an. Teilweise kann dieser aber je nach Tarif auf einen gewissen Zeitraum begrenzt sein. Ähnlich verhält es sich im globalen Ausland. Je nach Versicherung gilt der Versicherungsschutz von ein paar Monaten bis hin zu mehreren Jahren.

Vergleichen Sie die einzelnen Tarife miteinander, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Zudem sollten Sie sich vor der Reise über die Regeln in Ihrem Zielland informieren. So müssen Sie beispielsweise in Italien einen EU-Heimtierpass mit sich führen und Ihr Hund muss einen Chip haben, um eindeutig identifizierbar zu sein. Zudem gelten eine landesweite Leinenpflicht und eine erweiterte Maulkorbpflicht zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln.
 

Greift die Hundehaftpflicht bei Hundesittern oder Fremdbetreuung?

Ja, in der Regel übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung Schäden, die ein Hund bei Fremdbetreuung anrichtet. Somit greift die Versicherung auch, wenn ein Freund oder Bekannter auf Ihren Hund aufpasst. Abgesichert sind dann zudem Schäden, die Ihr Hund am Eigentum und Gesundheit der Betreuung verursacht.

Ausgenommen sind jedoch Schäden, zu denen der Hund absichtlich vom Sitter angestiftet wurde, Schäden an Ihrem eigenen Eigentum und Schäden, die während der Betreuung bei einem professionellen Hundesitter entstehen. Bei Letzterem sollten Sie überprüfen, dass dieser eine eigene Betriebs- oder Haftpflichtversicherung hat.

Hundehaftpflichtversicherung: Was gilt bei Assistenz- und Therapiehunden?

Viele Versicherungen unterscheiden nicht zwischen Assistenz- beziehungsweise Therapiehunden und normalen Hunden und schließen diese von Anfang an mit ein. Bei anderen Versicherungen müssen Sie Ihren Therapie- oder Assistenzhund explizit als solchen anmelden.

Zusätzlich spielt es eine Rolle, welchen Zweck Ihr Hund erfüllt. Halten Sie einen Therapiehund privat, können Sie diesen über eine Hundehaftpflichtversicherung absichern. Wird dieser auch für gewerbliche Zwecke genutzt, zum Beispiel in einer Praxis und Sie verdienen damit Geld, spricht man von einer gewerblichen Nutzung. Der Hund muss somit über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Assistenzhunde gelten als privat gehaltene Haushunde und sind somit von den Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung geschützt.
 

Generell gilt:
Halten Sie den Hund für private Zwecke -> Hundehaftpflichtversicherung
Verdienen Sie mit dem Hund Geld -> Betriebshaftpflichtversicherung

Wie und wann kann man eine Hundehaftpflichtversicherung kündigen?

Eine Hundehaftpflichtversicherung können Sie 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Sollte Ihr Vertrag über mehrere Jahre laufen, kann es sein, dass auch eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Prüfen Sie dazu am besten die Bedingungen in Ihrem Tarif.
Zusätzlich haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht, dass in 4 Fällen zum Tragen kommt:

  • Beitragserhöhung durch Ihre Versicherung
  • Nach einem Schadensfall (auch Versicherung kann dann Vertrag kündigen)
  • Tod des Hundes
  • Abgabe eines Hundes

Die oben genannten Fristen gelten auch bei einem Versicherungswechsel. Achten Sie dabei darauf, dass durch den Wechsel keine Versicherungslücke entsteht und der Versicherungsschutz nahtlos von einer zur anderen Versicherung übergeht.
 

Achtung: Bei einem Versicherungswechsel müssen Sie vorhergegangene Schäden der neuen Versicherung melden. Je nach Umfang der Schadensfälle kann es sein, dass Sie dann schlechtere Konditionen bekommen oder eine Versicherung Ihren Antrag ablehnt. Als Zeitraum berücksichtigen Versicherungen die vergangenen 2 oder 5 Jahre. Sollten Sie vergangene Schäden verschweigen, kann Ihre neue Hundehaftpflichtversicherung Versicherungsleistungen im Schadensfall verweigern oder den Versicherungsschutz insgesamt ablehnen.

Hundehaftpflichtversicherung: Wie melde ich einen Schaden?

Wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht, sollten Sie je nach Situation wie folgt vorgehen.

  1. Hund sichern

    Sichern Sie Ihren Hund, damit er keinen weiteren Schaden anrichten kann. Leinen Sie in fest und legen Sie ihm gegebenenfalls einen Maulkorb an.

  2. Erste Hilfe leisten (bei Körperverletzung)

    Versorgen Sie die verletzen Personen oder Tiere und rufen Sie bei Bedarf einen Krankenwagen.

  3. Versicherung kontaktieren

    Kontaktieren Sie umgehend Ihre Versicherung und informieren Sie diese über den Schadensfall. Bei Personenschäden hat dies in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden zu erfolgen, bei Sachschäden innerhalb von 7 Tagen.

  4. Schaden dokumentieren

    Machen Sie Fotos vom Schadensort und von den verursachten Schäden. Schreiben Sie sich den Tatvorgang genau auf. Tauschen Sie Kontaktdaten mit der geschädigten Person aus. Je genauer Sie den Schadensfall der Versicherung dokumentieren können, desto besser kann diese den Fall nachvollziehen und entsprechend urteilen.

  5. Keine Schuldzugeständnisse abgeben

    Gestehen Sie nicht vorschnell eine Schuld ein oder unterschreiben Sie auf gar keinen Fall ein Schuldeingeständnis vor Ort. Die Hundehaftpflichtversicherung prüft, ob Sie sich etwas zu Schulden kommen haben lassen, und begleicht daraus resultierende Schadensansprüche. Gleichzeitig wehrt Sie auch ungerechtfertigte Forderungen für Sie ab.

Wichtig: Beachten Sie unbedingt die Fristen, innerhalb derer Sie einen Schaden melden müssen. Haben Sie vergessen den Schaden rechtzeitig zu melden, kann die Versicherung die Leistungen kürzen. Haben Sie den Schaden absichtlich verschwiegen, darf die Versicherung sich weigern, die entstandenen Kosten zu übernehmen.

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