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Wann leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet, wenn auf Ihrer Baustelle ein Haftpflicht-Schadenfall eintritt. Dies gilt für:

  • die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle und Zufahrt
  • die Überwachungspflicht für die Baustelle
  • die Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker
  • sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Zusätzlich tritt die Versicherungsleistung Ihrer Bauherrenhaftpflicht auch in Kraft, wenn an Sie ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche herangetreten werden und wehrt diese für Sie ab – notfalls auch gerichtlich. 

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