Ob eine gewerbliche Nutzung besteht, also ob ein Renditeobjekt vorliegt, hängt immer von der tatsächlichen Nutzung des Objekts bzw. einzelner Einheiten ab. Klassische gewerbliche Nutzungen sind zum Beispiel Büros, Ladengeschäfte, Arztpraxen und Verbrauchermärkte. Wenn Sie allerdings eine Wohnung zu Wohnzwecken vermieten, ist dies keine gewerbliche Nutzung.
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