Wenn ein anderes Tier ohne schuldhaftes Verhalten der Halter durch mehrere Tiere verletzt wird, kann die Versicherung den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen.
Dabei wird oft eine 50-Prozent-Quote angewendet. Das bedeutet, dass jeder der Beteiligten für die Hälfte des Schadens haftet. Kommt es bei der Schadenaufteilung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt der Versicherer die Kosten des Rechtsstreits.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Tierhalterhaftpflicht