Sie können mit der Rentengarantiezeit der privaten Rentenversicherung für Ihre Hinterbliebenen vorsorgen: Sollten Sie während der Rentengarantiezeit versterben, wird Ihre Rente über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum weiterbezahlt – zum Beispiel an Ihren Ehepartner. Bei der Rentengarantiezeit können Sie eine Zeitspanne zwischen fünf und zwanzig Jahren wählen.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber private Rentenversicherung