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Tierhalterhaftpflicht: Leistungen, Kosten, gesetzliche Vorschriften

So niedlich sie auch sind: Haustiere können Schäden bei Fremden anrichten. Deshalb sollte jeder Besitzer über eine Tierhalterhaftpflicht verfügen, die vor finanziellen Einbußen schützt. Lesen Sie hier, wie die Versicherung funktioniert.

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Wozu dient die Tierhalterhaftpflicht?

Privatpersonen haften laut §833 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in unbegrenzter Höhe mit ihrem Vermögen für Schäden, die ihre Haustiere verursachen. Beißt Ihr Hund zum Beispiel einen Passanten, hat dieser Anspruch auf Schadensersatz. Im ungünstigsten Fall hat Ihr Hund die Hand einer Pianistin erwischt, die infolgedessen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei Verdienstausfällen können die Forderungen schnell existenzbedrohende Summen erreichen. Die Tierhalterhaftpflicht springt in solchen Fällen ein.

Welche Leistungen umfasst die Tierhalterhaftpflicht?

Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Folgekosten für folgende Schäden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden (z.B. wegen Verdienstausfall, Mietwagenkosten und Pflegekosten)
  • Mietsachschäden (nur bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften)
  • Schäden, die durch die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen entstehen

Damit bietet die Tierhalterhaftpflicht in erster Linie Schutz vor finanziellem Verlust. Sie wehrt aber auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und übernimmt die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.

Wird ein anderes Tier ohne schuldhaftes Verhalten der Halter durch mehrere Tiere verletzt, kann die Versicherung den Schadenersatz entsprechend den gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen. Dabei wird oft eine 50-Prozent-Quote angewendet. Das bedeutet, dass jeder der Beteiligten für die Hälfte des Schadens haftet. Kommt es bei der Schadenaufteilung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, übernimmt die Versicherung die Kosten des Rechtsstreits.

Welche Schäden werden durch eine Tierhalterhaftpflicht nicht versichert?

Folgende Schäden sind durch eine Tierhalterhaftpflicht nicht versichert:

  • Eigenschäden
  • Schäden bei Mitversicherten
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (je nach Versicherung)
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Strafen und Bußgelder

Was kostet eine Tierhalterhaftpflicht?

Die Beitragshöhe hängt bei der Tierhalterhaftpflicht in erster Linie von der Art des Tieres ab. Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet zwischen 50 und 100 € pro Jahr, eine Pferdehaftpflichtversicherung schlägt mit etwa 100 bis 150 € zu Buche.

Bei Hunden hat insbesondere die Rasse des Tieres Einfluss auf die Beiträge. Für einen reinrassigen Dackel zahlen Sie bei einer Selbstbeteiligung von 100 € und einer Deckungssumme von 10 Millionen € etwa 50 € pro Jahr. Zum Vergleich kostet ein Pitbull bei gleichen Versicherungsbedingungen zirka 100 € pro Jahr.  

Bei Pferden hingegen ist die Deckungssumme entscheidend. Je höher sie angesetzt wird, desto teurer die Beiträge. Hier spielen auch die Zusatzleistungen eine wichtige Rolle. Werden zum Beispiel das Fremdreitrisiko bei einer Reitbeteiligung oder Mietsachschäden an Boxen oder Anhängern mit eingeschlossen, verteuert das ebenfalls den Versicherungsbeitrag.

Wenn Sie mehrere Tiere besitzen, müssen Sie für jedes Tier eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Melden Sie Ihrem Versicherer deshalb bitte immer, wenn ein neues Tier hinzukommt.

Sinnvolle Deckungssummen bei der Tierhalterhaftpflicht

Die empfohlene Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt bei einer Tierhalterhaftpflicht mindestens 5 Millionen €. Möglich sind Deckungssummen bis zu 50 Millionen €. Bei einigen Tarifen weicht die Deckungssumme für Mietsachschäden von der gewählten Deckungssumme ab. Hier sollte ebenfalls auf eine ausreichende Deckung geachtet werden.

Für welche Tiere besteht eine Versicherungspflicht?

In Deutschland existiert zwar keine generelle Versicherungspflicht für Haustiere, Ausnahmen davon bilden aber Hunde und exotischere Tiere. Für Hunde schreiben manche Bundesländer eine Tierhalterhaftpflicht vor. Ähnlich verhält es sich bei Vogelspinnen, Reptilien und Co. Um solche Exoten überhaupt halten zu dürfen, müssen Sie behördliche Auflagen erfüllen, die eine Tierhalterhaftpflicht voraussetzen. In manchen Bundesländern reicht es aus, exotische Tiere gegen einen höheren Betrag in der privaten Haftpflichtversicherung  mitzuversichern. 

Kleintiere wie Katzen, Vögel, Hamster und Co. sind in der Regel bereits über Ihre Privathaftpflicht mitversichert. Dies gilt in der Regel auch für Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Tauben, Hühner, Geflügel und Bienen. Sie benötigen zu Ihrer Absicherung nur dann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, wenn Sie diese Tiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken halten.

Gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde

Die gesetzlichen Regelungen zur Hundehaftpflicht fallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Diese Bundesländer schreiben eine Versicherungspflicht für Hunde unabhängig von der Größe und Art vor:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In den anderen Bundesländern müssen nur Hunde versichert werden, die als gefährlich eingestuft werden. In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht nur für Hunde, deren Körpergröße mehr als 40 Zentimeter beträgt.

Gesetzliche Versicherungspflicht für Pferde

Für Pferde besteht keine gesetzliche festgelegte Versicherungspflicht. Allerdings sind die Schäden, die von einem Tier solcher Größe verursacht werden können, in den meisten Fällen nicht unerheblich. Deshalb ist eine Pferdehaftpflicht unbedingt zu empfehlen.

Wo gilt der Versicherungsschutz für Tierhalter?

Der Versicherungsschutz für Tierhalter gilt grundsätzlich weltweit. Auf Reisen innerhalb Europas ist Ihr Tier meist bis zu 1 Jahr abgesichert. Bei Reisen ins übrige Ausland leisten viele Gesellschaften nur dann, wenn Sie weniger als 6 Wochen unterwegs sind.

Zahlt die Tierhalthaftpflicht auch für andere Tierführer?

Neben Ihnen als Tierhalter sind auch Ihre Familie und andere, nicht gewerbliche Tierführer Ihres Tieres versichert – zum Beispiel Bekannte, die mit Ihrem Hund spazieren gehen. Bitte beachten Sie aber, dass diese Person dann an Ihre Stelle tritt. Schäden, die Ihr Tier dieser Person zufügt, sind dann nicht abgedeckt.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt nicht auf, wenn Sie fremde Tiere führen. In diesem Fall sind Sie über Ihre Privathaftpflicht versichert.

Wie kann ich die Tierhalterhaftpflicht kündigen?

Die Kündigung für eine Tierhalterhaftpflicht können Sie in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres aussprechen. Wenn Ihr Tier während der Vertragslaufzeit stirbt, teilen Sie dies bitte Ihrem Versicherer mit. Ihr Vertrag erlischt dann in der Regel automatisch am Tage des Zugangs Ihrer Mitteilung. 


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