Die Kündigung für eine Tierhalterhaftpflicht können Sie in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres aussprechen.
Wenn Ihr Tier während der Vertragslaufzeit stirbt, teilen Sie dies bitte Ihrem Versicherer mit. Ihr Vertrag erlischt dann in der Regel automatisch am Tage des Zugangs Ihrer Mitteilung.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Tierhalterhaftpflicht