Mit dem Kapitalwahlrecht der privaten Rentenversicherung entscheiden Sie, ob Sie am Ende der Sparphase eine lebenslange monatliche Rente wünschen oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kapitalauszahlungen ab dem 01.01.2005 grundsätzlich steuerpflichtig sind und nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Rentenreform nicht gefördert werden.
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Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber private Rentenversicherung