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Was passiert mit dem Haus bei einer Trennung wenn beide im Grundbuch stehen?

Grundsätzlich gilt: Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Stehen beide Partner zu 50 Prozent im Grundbuch, gehört die Immobilie auch beiden jeweils zur Hälfte. Steht nur einer der Partner im Grundbuch, gehört ihm die Immobilie allein. Die Verhältnisse können übrigens auch als 60/40 oder 70/30 im Grundbuch notiert werden. Bei einer Trennung, wenn beide im Grundbuch stehen,  gibt es drei Möglichkeiten:

  • Ein Partner bleibt in dem Haus. Der andere überträgt die Anteile auf den verbleibenden Partner.
  • Das Haus wird verkauft.
  • Eine Teilungsversteigerung regelt den Nachlass.

Bei allen Varianten gibt es Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass sich beide Parteien mit der Entscheidung identifizieren könnenengagieren können. Daher ist eine Einigung bei einer Trennung stets der beste Weg.

Ein Partner bleibt nach der Trennung im Haus

Haben Sie entschieden, dass einer der Partner in der Immobilie wohnen bleibt, wird der andere Partner ausgezahlt. Er verkauft seine Anteile quasi an den verbleibenden Partner. Der „neue“, nun 100-einhundertprozentige, Eigentümer wird in das Grundbuch eingetragen. Dafür ist ein Notar erforderlich, sodass Notarkosten anfallen. Diese können Sie sich beide aufteilen, das ist Verhandlungssache. Auch wenn nun die Eigentümerverhältnisse geklärt sind, besteht nach wie vor ein Darlehensvertrag, den in der Regel beide Eigentümer unterschrieben haben. Dieser bleibt auch weiterhin bestehen. Wollen Sie beide weiterhin im Darlehensvertrag aufgeführt werden, auch wenn es nur noch einen alleinigen Eigentümer gibt, ändert sich nichts. Sie haften im Fall von Zahlungsausfällen allerdings auch beide.  Möchte einer der Partner aus dem Vertrag aussteigen, setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Bank oder Ihrem Finanzvermittler in Verbindung, um die Baufinanzierung zu klären. Der „neue“ Eigentümer sollte in der Lage sein, das Immobiliendarlehen allein zu stemmen. Die Bank ist übrigens nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer zu entlassen, wird Ihnen jedoch sicher entgegenkommen, wenn Sie rechtzeitig das Gespräch suchen.

Das Haus wird nach der Trennung verkauft

Wenn beide Partner im Grundbuch stehen und die Trennung bevorsteht, scheint der Verkauf der Immobilie in den meisten Fällen als die geeignetste Variante. Sie ist meist unkompliziert, wenn die Partner sich einig sind. Mit dem Erlös aus dem Hausverkauf kann die Restschuld das Immobilienkredits finanziert werden. Bleibt etwas übrig, wird der Erlös zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Reicht der Kaufpreis jedoch nicht, das Darlehen zu tilgen, bleiben auch beide Partner auf den Schulden sitzen. Auch in diesem Fall ist ein Gespräch mit der Bank unumgänglichratsam, da der Immobilienvertrag nichts mit dem Darlehensvertrag der Bank zu tun hat.

Teilungsversteigerung als schlechteste Lösung

Können Sie sich so gar nicht auf eine Variante einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Sie kann auch beantragt werden, wenn der zweite Partner nicht dafür stimmt. Er wird lediglich darüber in Kenntnis gesetzt und hat zwei Wochen Zeit, einen Einwand hervorzubringen. Bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie öffentlich versteigert. Dabei können auch die beiden Parteien getrennten Partner mitbieten. In der Regel wird jedoch nicht einmal der Verkehrswert der Immobilie erzielt. Zudem werden zunächst die Kosten für das Verfahren vom Erlös abgezogen. Erst dann kommt es zu einer VerAufteilung des Betrages an die Eigentümer. Da dieses Verfahren stets mit hohen Verlusten einhergeht, ist diese Variante nicht ratsam.

Besonnen handeln und Bank informieren

Eine Trennung oder eine Scheidung mit Haus ist immer eine sehr emotionale Angelegenheit. Es wird alles auf den Kopf gestellt. Einige neigen in solchen Situationen zu überstürztem Handeln. Das mit in Verbindung mit einem Haus und einem Immobiliendarlehenvertrag jedoch keine gute Entscheidung. Daher nutzen Sie die Zeit des Trennungsjahres, um eine besonnene Entscheidung zu treffen. In dieser Zeit zahlen Sie gemeinsam die Raten für das Haus weiter an die Bank, denn für das Kreditinstitut ändert sich zunächst einmal nichts. In einigen wenigen Fällen und auch nur, wenn Sie sich beide sehr gut verstehen, können Sie sogar beide im Haus wohnen bleiben. Eventuell lässt sich das Haus auch in zwei Wohnungen aufteilen, sodass jeder selbst entscheiden kann, ob er die Wohnung selbst bewohnen oder vermieten möchte. Auch eine Art Mietvereinbarung, bei der ein Partner im Haus bleibt und einen Mietabschlag an den anderen zahlt, ist denkbar.

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