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Darf eine Objektbesichtigung durch die Bank stattfinden?

Grundsätzlich ist die Bank befugt, eine Objektbesichtigung durchzuführen. Sie ermittelt damit den Beleihungswert der Immobilien. Also den Wert, den sie definitiv zu jeder Zeit im Falle einer Zwangsversteigerung für die Immobilie bekommt. In den meisten Fällen bekommen Sie als Kunde von der Objektbesichtigung nichts mit, da sie häufig nur von außen stattfindet. Ein von der Bank beauftragter Gutachter oder Sachverständiger macht Fotos von außen und übermittelt sie an die Bank. Bei einem Neubau werden in der Regel Aufnahmen während der Bauphase sowie nach Fertigstellung der Immobilie vorgenommen. 

Muss ich den Gutachter ins Haus lassen?

Nein, gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, den Gutachter ins Haus zu lassen. Haben Sie Ihre Raten stets pünktlich gezahlt und sind Sie nicht in Verzug, können Sie die Innenbesichtigung verweigern. Die Bank darf die Baufinanzierung mit Ihnen daraufhin nicht kündigen. Das ist in den Paragrafen 498 und 499 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die Bank darf Sie auch nicht dazu drängen. Wenn Sie den Gutachter der Bank nicht in das Haus lassen, könnte das Ihr gutes Verhältnis zur Bank stören. Um die Beziehung mit der Hausbank nicht zu gefährden, können Sie sich auf einen Kompromiss einlassen: 

  1. Sie lassen den Gutachter unter der Voraussetzung ins Haus, dass Fotos lediglich von Teilen der Räume gemacht werden, beispielsweise nur die Fensterrahmen oder nur der Bodenbelag.
  2. Sie schlagen vor, dass Sie selbst Aufnahmen von Ihren Räumlichkeiten machen und sie anschließend der Bank zukommen lassen.

Wie ist das bei einer Neufinanzierung geregelt?

Die Bank darf bei einer Neufinanzierung durchaus einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren. Einige Banken machen Ihre Entscheidung für eine Kreditzusage von dem Besichtigungstermin durch einen Gutachter abhängig. Stimmen Sie dem Termin nicht zu, bleibt nur die Kreditanfrage bei einer anderen Bank. Die Kosten für eine Objektbesichtigung dürfen Ihnen nicht in Rechnung gestellt werden. Auch dann nicht, wenn Sie eine entsprechende Klausel in Ihrem Vertrag unterschrieben haben. Die Ermittlung des Beleihungswertes liegt im Interesse der Bank, sodass Sie dafür nicht aufkommen müssen.

Haben Sie einen Hauskauf in einer der Bank bekannten Region vorgenommen, kann es auch sein, dass eine Objektbesichtigung nicht stattfindet. Wurde die Immobilie bereits vor einigen Jahren besichtigt oder liegen die Immobilienpreise von bestimmten Neubauten eines neu erschlossenen Gebiets in ähnlichen Preissegmenten, verzichten einige Banken auf eine Objektbesichtigung, da Ihnen genügend Daten vorliegen, um das Objekt bewerten zu können.

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