Die Begrifflichkeit Wertsache ist in der Regel in den Bedingungen der Hausratversicherung fest definiert. Zu Ihren Wertsachen zählen beispielsweise folgende Sachen und Gegenstände:
Eine Entschädigung für Wertsachen erhalten Sie nur bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer Versicherungssumme. Sie können die Entschädigungsgrenze aber gegen Aufpreis erhöhen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Wertsachen detailliert aufzulisten, um zu überprüfen, ob der Gesamtwert 20 Prozent der Versicherungssumme übersteigt.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Hausratversicherung