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Was fällt alles unter den Begriff Wertsachen?

Die Begrifflichkeit Wertsache ist in der Regel in den Bedingungen der Hausratversicherung fest definiert. Zu Ihren Wertsachen zählen beispielsweise folgende Sachen und Gegenstände:

  • Bargeld, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere
  • Schmuck, Edelsteine, Perlen und alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
  • Briefmarken, Münzen, Telefonkarten und Medaillen
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
  • Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
  • Antiquitäten außer Möbelstücke

Eine Entschädigung für Wertsachen erhalten Sie nur bis zu einer Höhe von 20 Prozent Ihrer Versicherungssumme. Sie können die Entschädigungsgrenze aber gegen Aufpreis erhöhen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Wertsachen detailliert aufzulisten, um zu überprüfen, ob der Gesamtwert 20 Prozent der Versicherungssumme übersteigt. 

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