Als Versicherungsnehmer sind Sie die im Rechtsschutz versicherte Person. Wenn Sie keinen Singletarif abgeschlossen haben, sind zusätzlich Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Haben Sie erwachsene Kinder, sind diese mitversichert, so lange sie noch in der Ausbildung und nicht verheiratet sind. Auf Wunsch können Sie auch Ihren nicht ehelichen Lebenspartner mitversichern. Beim Verkehrsrechtsschutz gelten spezielle Regelungen.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
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