Welche Schäden die Gebäudeversicherung abdeckt
Wer kommt für die Kosten von Feuer- und Wasserschäden an Ihrem Gebäude auf? Dr. Klein zeigt Ihnen, was durch eine Gebäudeversicherung abgesichert ist und was nicht.

Die Notwendigkeit einer Gebäudeversicherung
Wenn Sie eine Immobilie besitzen, gehört eine Versicherung für Ihr Gebäude zur Grundausstattung. Diese Notwendigkeit belegen die Schadensstatistiken der Versicherungsgesellschaften. Danach sind jedes Jahr rund ein Sechstel der Gebäude von unterschiedlichen Schäden betroffen, zum Beispiel durch Wasserschäden oder Feuer. Daher verlangen viele Banken bereits für die Vergabe der Baufinanzierung den Nachweis von Ihnen, dass Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben.
Für diese Schäden kommt die Gebäudeversicherung auf
- Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern
- Wasserschaden durch Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
Neben der Regulierung dieser Schäden ersetzt die Versicherung auch entgangene Mieten. Bei vermieteten Objekten bzw. bei selbst genutztem Wohneigentum fällt darunter die zu zahlende Miete für eine Übergangswohnung für die Dauer von bis zu 12 Monaten. In Zusammenhang mit dem Schaden auftretende Aufräumungs- und Abbruchkosten werden ebenfalls erstattet.
Diese Risiken sind standardmäßig nicht abgedeckt
- Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben
- Brandschäden an Sachen, die bewusst einer Nutzwärme oder einem Feuer ausgesetzt werden, zum Beispiel Heizkessel oder Kamine und Schornsteine
- Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen, wenn sie nicht durch Leitungswasserschäden verursacht wurden
- Wasserschäden durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer
- Wasserschäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Sturmflut und Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen
- Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder eine Unbewohnbarkeit aufgrund von Umbauarbeiten
Bei einigen der genannten Ausschlusskriterien ist es jedoch möglich, den Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis zu erweitern – zum Beispiel durch eine Elementarschadenversicherung, die spezielle Feuerschäden und Wasserschäden zahlt.
Davon hängt die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ab
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie orientiert sich neben dem von Ihnen gewählten Leistungsumfang und dem aktuellen Wiederaufbauwert Ihres Gebäudes auch an der Bauweise der Immobilie. Am preiswertesten versichert sind Massivbauhäuser mit Hartdach. Häuser in Leichtbauweise, aus Holz oder mit Reetdach sind teurer, da sie risikobehafteter sind. Der Betrag kann ebenfalls je nach Region und den damit verbundenen Risiken durch Leitungswasserhärte und Sturmhäufigkeit variieren.