Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten besteht bei einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Das heißt, dass zwischen Versicherungsbeginn und dem Anbahnen einer Streitigkeit mindestens drei Monate liegen müssen.
Eine Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung gibt es zum Beispiel beim:
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Rechtsschutzversicherung