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So bestimmen Sie die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung

Sie wollen eine Wohngebäudeversicherung abschließen und fragen sich, wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden soll? Hier erfahren Sie, wie Sie die richtige Höhe ermitteln.

Für Versicherungssumme als erstes den Gebäudewert ermitteln

Um die optimale Versicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung festzulegen, müssen Sie zunächst den genauen Wert Ihres Gebäudes bestimmen. Das ist wichtig, da die Versicherung Schäden nur anteilig auszahlen kann, wenn die Versicherungssumme unter dem Wert Ihres Gebäudes liegt. Dies wird als Unterversicherung bezeichnet. Zur Ermittlung des Gebäudewertes gibt es allerdings drei Methoden, bei denen Ihr Versicherer Unterversicherungsverzicht gewährt, also im Falle eines Schadens die vollen Kosten ohne Abzüge zahlt. 

1. Wertermittlung nach Größe und Ausstattung des Gebäudes

Wir empfehlen Ihnen für die Wertermittlung Ihres Gebäudes diese einfache und zuverlässige Methode. Sie müssen dazu einen Fragebogen ausfüllen. Grundlage für die Berechnung sind die Lage und Wohnfläche des Gebäudes. Je nach Ausstattung werden Zu- oder Abschläge berechnet.

2. Umrechnung des Gebäudeneuwertes

Sie geben den Baupreis Ihres Hauses an, den der Versicherer nach einem speziellen Verfahren auf heutige Verhältnisse umrechnet. Diese Methode kann ungenau sein, wenn Sie zum Beispiel Eigenleistungen oder Rabatte nicht berücksichtigen.

3. Wertschätzung durch einen Gutachter

Ein Gutachter ermittelt den aktuellen Verkehrswert und auch die aktuellen Baukosten. Diese Methode ist extrem teuer und daher nicht zu empfehlen.

Sowohl Gebäude als auch Gebäudeteile sind geschützt

Eine Gebäudeversicherung umfasst:

  • das Gebäude selbst
  • Nebengebäude und Garagen
  • verschiedene Einbauten wie Einbauschränke, fest verlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, Sanitärinstallationen und elektrische Anlagen unter Versicherungsschutz
  • Zubehör, das der Instandhaltung oder der Wohnnutzung dient

Optional können Sie meist auch außen am Gebäude angebrachte Gegenstände, zum Beispiel Antennen, Markisen, Schilder und Überdachungen versichern. Gleiches gilt für Grundstücksbestandteile, wie Zäune oder Beleuchtungsanlagen.

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